Schlagwort-Archive: OLG Köln

OLG Köln: Arabeske

OLG Köln, Urteil vom 02.02.2007 – 6 U 117/06Arabeske
UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2, 97 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 u. 6; BGB § 242

Kontorsionistische, also solche tänzerischen Darbietungen, bei denen die Tänzerinnen ihre Körper extrem und so verbiegen, dass es den Anschein hat, als handele es sich um Menschen ohne Knochen, können als Werke der Tanzkunst gem. § 2 I Nr. 3 UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen.

Erschöpft sich die Darbietung in der Präsentation artistischen Fähigkeiten von „Menschen ohne Knochen“, ohne darüber hinaus künstlerische Ambitionen zu vermitteln, kann den einzelnen akrobatischen Nummern der ursprünglichen Darbietung auch nicht unter dem Gesichtspunkt der „kleinen Münze“ urheberrechtlicher Schutz gewährt werden.

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OLG Köln: Duplo

OLG Köln, Urteil vom 03.03.2006 – 6 W 5/06 – „Duplo“ – Markenmäßige Benutzung bei Form eines Schokoriegels
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5

1. Die schmal-längliche, im Querschnitt halbrunde Form des „Duplo“-Schokoladenriegels ist dem Verkehr aufgrund länglicher und intensiver Benutzung als Hinweis auf dessen Hersteller bekannt geworden. Wie der mit hohem Aufwand beworbene Slogan „Die längste Praline der Welt“ indiziert, weckt Herkunftsvorstellungen bereits die Grundform des Riegels und nicht erste der Riegel mit seiner Baumrinde nachempfundenen Oberflächenstruktur.

2. Bei dreidimensionalen Marken, die die äußere Form eines unverpackten Lebensmittels originalgetreu wiedergeben, verbietet sich eine Trennung zwischen nur auf das Produkt oder nur auf die Marke bezogene Verkehrsvorstellungen.

3. Eine Schokolade deren Riegelform nur bei einem unmittelbaren Vergleich der nebeneinander liegenden Produkte von Seite der Form des „Duplo-Riegels“ unterschieden werden kann, wird markenmäßig und in verwechslungsfähiger Weise benutzt.

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OLG Köln: Ohne Dich ist alles doof

Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort/Bildmarke „Ohne Dich ist alles doof“ und dem Slogan „Mit Dir ist alles toll“.

OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 – 6 U 214/06Ohne Dich ist alles doof
MarkenG § 14 Abs. 2 u. 3, UWG § 4 Nr. 9a

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OLG Köln: New Name same Bullet

OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 – 6 U 190/06
MarkenG § 14 Abs. 2 u. 3, UWG § 4 Nr. 9 a

Ein ehemaliger Lizenznehmer ist berechtigt, nach Ablauf des Lizenzvertrages auf den Wechsel einer Produktbezeichnung hinzuweisen, wenn dies in sachlicher Weise und ohne jegliche werbliche Übertreibung geschieht. Diese Grenzen werden nicht eingehalten, wenn anläßlich der Namensänderung ein Gewinnspiel veranstaltet wird und der Namenswechsel für Werbezwecke genutzt wird (hier ein Werbe-Schreiben mit der Überschrift „Die Entscheidung ist gefallen!..“).

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OLG Köln: Dispute-Eintrag löschen – „investment.de“

Es besteht ein Anspruch auf die Löschung eines rechtswidrigen Dispute-Eintrags, wenn kein besseres Recht an einer beschreibenden Bezeichnung (hier: „investment“) besteht. Zur Nutzung der Domain gehört auch die Möglichkeit, diese zu veräußern oder zu übertragen, die durch den Dispute-Eintrag genommen wird.

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2006 – 6 U 163/05investment.de
§ 823 Abs. 1 BGB

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OLG Köln: Zum Verbotsbereich eines Unterlassungstitels

OLG Köln, Urteil vom 27.01.2005 – 6 W 4/05
ZPO §§ 890, 891; UWG §§ 3, 5; MarkenG §§ 126, 127

In den Verbotsbereich eines Unterlassungstitels fällt nicht nur die identische Wiederholung des untersagten Verhaltens, sondern auch solche Handlungen, die nur unbedeutend von der verbotenen Form abweichen und den Kern des gerichtlichen Verbotes unberührt lassen.

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OLG Köln: „Absolut Luckies“

OLG Köln, Urteil vom 23.07.2004 – 6 U 77/04Absolut Luckies
MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2 und 3; UWG n.F. §§ 3, 4 Ziff. 9 b

1. Die für Spirituosen eingetragene Wortmarke „Absolut“ wird in der Regel nicht markenmäßig benutzt, wenn in der Werbung für eine bekannte Zigarette deren Name mit dem Begriff „absolut“ verbunden wird (hier: „Absolut Luckies“).

2. Sind markenrechtliche Ansprüche wegen Verwässerung oder Rufausbeutung nach § 14 II Nr. 3 MarkenG zu verneinen, kann der Markeninhaber sich nicht auf §§ 3, 4 Nr. 9b UWG n.F. wegen Verwässerung oder Rufausbeutung seiner Werbekonzeption berufen, wenn die Parallelen in der angegriffenen Werbung zentral auf der Verwendung eines mit der Marke identischen Begriffs beruhen.

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OLG Köln: Michael Jackson Kalenderfotos

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 26.03.1999 – 6 U 71/98Michael Jackson Kalenderfotos
EGBGB Art. 27; MarkenG §§ 4, 14; UWG § 1

Leitsätze:

1. Zur Frage der Anwendbarkeit deutschen Rechts nach dem Tatortprinzip bei Streit zweier Parteien mit Sitz im Ausland.

2. Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Markenrechtsverletzung kann ein Sublizenznehmer klageweise nur geltend machen und mit Erfolg durchsetzen, wenn ihm exklusiv eine dingliche Markenlizenz erteilt worden ist, insoweit eine lückenlose Übertragungskette vorliegt und der Markenrechtsinhaber der Klage zugestimmt hat; die Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt beim Kläger.

3. Ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der Behinderung durch Rechtsverstoß (§ 1 UWG) kommt für einen Sublizenznehmer einer Marke gleichfalls nur in Betracht, wenn ihm in Lückenloser Kette Exklusivrechte übertragen worden sind.

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OLG Köln: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke – Schutzengel

OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007 – 6 U 16/07 – „Schutzengel
MarkenG §§ 26, 49 Abs. 1 S. 1

Amtliche Leitsätze

1. Ein Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse stellt keinen berechtigten Grund für eine Nichtbenutzung der Marke i. S. des § 26 Abs. 1 Halbs. 2 MarkenG dar.

2. Betreibt der Markeninhaber eine Homepage, deren second-level-domain mit der Wortmarke identisch ist und auf deren Forum sich Warenproduzenten und Dienstleister präsentieren können, die sich für Kulturförderung und Sozialsponsoring einsetzen und Gastkolumnen hinterlassen können, während der Markeninhaber Hilfe bei der Gestaltung der Werbebanner anbietet, so liegt darin eine rechtserhaltende Benutzung der Marke für die Dienstleistungen „Werbung“ und „Telekommunikation“.

3. Eine Dienstleistungswortmarke, die wortidentisch Teilbestandteil der Unternehmenskennzeichnung ist, wird nicht schon dadurch rechtserhaltend benutzt, dass auf Rechnungen – die den eingetragenen Dienstleistungsbereicht betreffen – das vollständige Unternehmenskennzeichen angegeben wird.

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