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OLG Köln: DAS GESUNDE PLUS – Keine Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen “Gesundheit Plus+” Urteil vom 08.04.2011 – 6 U 158/10

2012 January 17

Zwischen der eingetragenen Wortmarke “DAS GESUNDE PLUS”, eingetragen für Gesundheitsprodukte wie freiverkäufliche Arzneimittel, und dem Zeichen “GESUNDHEIT PLUS+”, unter dem Markenprodukte dritter Hersteller angeboten werden, besteht in der Gesamtabwägung aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraf der Marke “DAS GESUNDE PLUS” trotz Warenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr.

OLG Köln, Urteil vom 08.04.2011 – 6 U 158/10IR-Marke “DAS GESUNDE PLUS”
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Syltsilber – Markenanmeldung für Flaschenöffner schutzfähig Beschluss vom 05.08.2011 – 28 W (pat) 72/10

2012 January 16
von RA Dennis Breuer

Die Markenanmeldung “Syltsilber” ist für „Phantasiewaren, nämlich Flaschenöffner, soweit in Klasse 14 enthalten; Briefbeschwerer“ schutzfähig. Der Wortbestandteil „Silber“ ist zwar in der Schmuckherstellung als schlagwortartiges Synonym für Silberschmuckwaren gebräuchlich, mangels Eignung zur unmittelbaren Beschreibung der noch beanspruchten Waren besteht kein schutzwürdiges Allgemeininteresse an der freien Verwendung der Anmeldemarke i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

BPatG, Beschluss vom 05.08.2011 – 28 W (pat) 72/10Syltsilber
MarkenG §§ 8 Abs. 2 Nr. 2, 33

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Markenlinks: Neufassung der Nizzaer Klassifikation, Morphsuit, Anbumsen, Ballermann, XXX-Domains, The Hobbit Trailer

2012 January 14
von RA Dennis Breuer

DPMA: Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012

Markenidee: Weil die Bilder vom Saufgelage ja doch im Internet landen, hatten drei Schotten eine geniale Idee: ein Ganzkörperkostüm, in dem man sich alles erlauben kann – Das Morphsuit (www.morphsuit.com):

Anbumsen als Marke? DPMA 2011 – Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten

Markenstreit: Krieg am Ballermann

XXX-Domains: eCommerce giant markafoni first company to file .XXX domain dispute

Vorfreude: The Hobbit – Official Trailer #1 [HD]

BPatG: Fürst von Metternich – Markenanmeldung historischer Persönlichkeiten Beschluss vom 18.05.2011 – 29 W (pat) 158/10

2012 January 14

Der Eintragung der Markenanmeldung „Fürst von Metternich“ steht in Bezug auf die noch beanspruchten Waren Bücher und Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung kein absolutes Schutzhindernis, insbesondere auch nicht das der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG oder des Freihaltebedürfnisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, entgegen.

BPatG, Beschluss vom 18.05.2011 – 29 W (pat) 158/10Fürst von Metternich
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

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BGH: Gartencenter Pötschke – Anmeldung einer Marke bei “kennzeichenrechtlicher Gleichgewichtslage” Urteil vom 07.07.2011 – I ZR 207/08

2012 January 14

a) Besteht eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann eine Partei die von ihr verwendete Unternehmensbezeichnung nur ausnahmsweise auch als (Dienstleistungs-)Marke eintragen lassen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. April 2011 – I ZR 41/08, GRUR 2011, 623 = WRP 2011, 886 – Peek & Cloppenburg II).

b) Die Eintragung einer Marke für die angebotenen Dienstleistungen zur Absicherung eines nur regional benutzten Unternehmenskennzeichens muss die andere Partei allenfalls dann hinnehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine Schwächung des von beiden Parteien verwendeten Zeichens zu verhindern.

BGH, Urteil vom 07.07.2011 – I ZR 207/08Gartencenter Pötschke
MarkenG § 12, § 15 Abs. 2, § 23 Nr. 1, § 51 Abs. 1, § 55 Abs. 1

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BGH: Link economy – Zur Unterscheidungskraft beschreibender Wortkombinationen als Marken Beschluss vom 21.12.2011 – I ZB 56/09

2012 January 14
von RA Dennis Breuer

Lässt sich ein beschreibender Gehalt einer Wortfolge nur in mehreren gedanklichen Schritten ermitteln, rechtfertigt dies regelmäßig nicht den Schluss, die Wortfolge habe für das Publikum einen auf der Hand liegenden beschreibenden Inhalt und es fehle ihr deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

BGH, Beschluss vom 21.12.2011 – I ZB 56/09Link economy
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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OLG Stuttgart: “Balthasar-Neumann-Preis” – Werktitelschutz für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen Urteil vom 04.08.2011 – 2 U 74/10

2011 December 22

Leitsätze

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen unter einer bestimmten Bezeichnung ein werktitelschutzfähiges “sonstiges vergleichbares Werk” i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG darstellen kann.

2. Die Bezeichnung “Balthasar-Neumann-Preis” ist ein schutzfähiger, hinreichend unterscheidungskräftiger Werktitel für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen, die sich durch eine herausragende Verbindung von Architektur- und Ingenieurleistungen und eine Verknüpfung technischer und gestalterischer Aktivitäten auszeichnen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 4.8.2011 – 2 U 74/10“Balthasar-Neumann-Preis”
§§ 1 Nr. 2, 5 Abs. 1, 3; 15 Abs. 1 – 4 MarkenG; §§ 823 Abs. 1, 1004, 12 BGB

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BPatG: “Obazda” als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig Beschluss vom 22.09.2011 – 30 W (pat) 9/10

2011 December 19

L e i t s a t z :

1. Von einer Gattungsbezeichnung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 510/2006 kann nur ausgegangen werden, wenn der Gattungscharakter zweifelsfrei feststeht.

2. Die Produktspezifikation gemäß Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 510/2006 darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten.

BPatG, Beschluss vom 22.09.2011 – 30 W (pat) 9/10Obazda
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2; MarkenG § 130

BPatG: “B & P” – Zum Freihaltebedürfnis von Buchstabenkombinationen Beschluss vom 20.10.2011 – 30 W (pat) 513/11

2011 December 19

L e i t s a t z :

Buchstaben oder Buchstabenkombinationen unterliegen einem Freihaltebedürfnis nur dann, wenn es sich um Abkürzungen für beschreibende Angaben handelt, die im Verkehr als solche gebräuchlich oder aus sich heraus verständlich sind und insoweit von den beteiligten Verkehrskreisen ohne weiteres der betreffenden beschreibenden Angabe gleichgesetzt werden.

BPatG, Beschluss vom 20.10.2011 – 30 W (pat) 513/11B & P
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

BGH: Kosten des Patentanwalts II – Zur Kostenerstattung bei Mitwirkung eines Patentanwaltes an einer Abmahnung Urteil vom 24.02.2011 – I ZR 181/09

2011 November 3

Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abmahnung wegen einer Markenverletzung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB oder § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die – wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage – zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.

BGH, Urteil vom 24.02.2011 – I ZR 181/09Kosten des Patentanwalts II
BGB §§ 677, 683 Satz 1, § 670; MarkenG § 14 Abs. 6 Satz 1

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