Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Zurückweisung der Markenanmeldung „Fack Ju Göhte“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 21, 25, 28, 30 , 32, 33, 38 und 41 durch das EUIPO bestätigt, weil der englische Ausdruck „fuck you“ und somit das angemeldete Zeichen insgesamt vulgär sei und die Verbraucher daran Anstoß nehmen könnten.
EuG, Urteil vom 24.01.2018 – T-69/17 – Fack Ju Göhte