Abmahnung der BVB Merchandising GmbH aus den Marken „Borussia“ und „Borussia Dortmund“ gegen die Verwendung von „Borusse“ auf T-Shirts

Achtung Abmahnung! Der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, vor. Mit der Abmahnung wird die angebliche Verletzung von Markenrechten an „Borussia“ und „Borussia Dortmund“ durch den Verkauf von T-Shirts und Hoodies mit dem Zeichen „Borusse“ behauptet.

Ohne nähere Begründung wird ausgeführt, dass die überragende Verkehrsgeltung und Bekanntheit der Marken „Borussia“ und „Borussia Dortmund“ bekannt sein dürfte.

Aus den als Anlagen beigefügten Angeboten ergibt sich, dass T-Shirts mit der Bezeichnung „Lebenslänglich Borusse“ angeboten wurden.

Die BVB Merchandising GmbH fordert dennoch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten von 1.242,84 EUR (Gegenstandswert 25.000 EUR).

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält die Forderung, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des BVB im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „Borusse“ für Hoodies, Kapuzenjacken, Langarmshirts, Pullover, Sweatshirts, Tank-Tops, T-Shirt zu benutzen, insbesondere diese unter dem Zeichen herzustellen oder herstellen zu lassen, anzubieten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen bzw. in den Verkehr bringen zu lassen, einzuführen, oder auszuführen sowie zu bewerben. Weiter wird gefordert, die noch im Besitz befindlichen Fanartikel zu vernichten und dem BVB die Gelegenheit zu geben, die Vernichtung zu überwachen.

Die Zeichen „Borussia“ und „Borussia Dortmund“ sind mit verschiedenen eingetragenen Marken für zahlreiche Waren, u.a. Bekleidung, in Deutschland und der EU geschützt.

Hinweis: Bei einer Markenrecherche findet sich zudem eine neue Marke „Borusse“, die unter der Registernummer 302018008499 mit dem Anmeldetag 28.03.2018 am 12.07.2018 vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Warne der Klassen 6, 9, 14, 16, 18, 21, 24, 25 und 28 eingetragen worden ist.

In der Klasse 25 ist die Marke „Borusse“ für die Waren
Bekleidungsstücke einschließlich Oberbekleidungsstücke, Unterbekleidungsstücke, Unterwäsche, Schals, T-Shirts, Pullover, Jacken, Socken, Strümpfe, Krawatten, Krawattentücher, Babyausstattung [Bekleidungsstücke], Badebekleidung, Bademäntel, Boxershorts, Trikotbekleidung, Trainingsbekleidung, Sportbekleidung, Nachtgewänder [Schlafanzüge], Gürtel, Schweißbänder, Schürzen, Lätzchen [nicht aus Papier], Sockenhalter, Wasserskianzüge; Kopfbedeckungen einschließlich Kappen mit Schirmen; Schuhwaren einschließlich Fußballschuhe, Badeschuhe, Hausschuhe, Stoffschuhe [Espadrillos]; Mützenschirme; Einlegesohlen; Kleidertaschen [vorgefertigt]; Hemdplastrons; Hemdeinsätze; Schuhsohlen; Stollen für Fußballschuhe; Schuhvorderkappen
geschützt.

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