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OLG Köln: New Name same Bullet

OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 – 6 U 190/06
MarkenG § 14 Abs. 2 u. 3, UWG § 4 Nr. 9 a

Ein ehemaliger Lizenznehmer ist berechtigt, nach Ablauf des Lizenzvertrages auf den Wechsel einer Produktbezeichnung hinzuweisen, wenn dies in sachlicher Weise und ohne jegliche werbliche Übertreibung geschieht. Diese Grenzen werden nicht eingehalten, wenn anläßlich der Namensänderung ein Gewinnspiel veranstaltet wird und der Namenswechsel für Werbezwecke genutzt wird (hier ein Werbe-Schreiben mit der Überschrift „Die Entscheidung ist gefallen!..“).

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