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OLG Köln: „Absolut Luckies“

OLG Köln, Urteil vom 23.07.2004 – 6 U 77/04Absolut Luckies
MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2 und 3; UWG n.F. §§ 3, 4 Ziff. 9 b

1. Die für Spirituosen eingetragene Wortmarke „Absolut“ wird in der Regel nicht markenmäßig benutzt, wenn in der Werbung für eine bekannte Zigarette deren Name mit dem Begriff „absolut“ verbunden wird (hier: „Absolut Luckies“).

2. Sind markenrechtliche Ansprüche wegen Verwässerung oder Rufausbeutung nach § 14 II Nr. 3 MarkenG zu verneinen, kann der Markeninhaber sich nicht auf §§ 3, 4 Nr. 9b UWG n.F. wegen Verwässerung oder Rufausbeutung seiner Werbekonzeption berufen, wenn die Parallelen in der angegriffenen Werbung zentral auf der Verwendung eines mit der Marke identischen Begriffs beruhen.

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