Schlagwort-Archive: Ordnungsmittel

BGH I ZB 32/06: Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel

Auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammenhangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden.

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 – I ZB 32/06Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel (OLG Karlsruhe)
ZPO § 890 Abs. 1

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OLG Hamburg: Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen (günstigert.de)

Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, kann deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. (Rn. 3)

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009 – 5 W 1/09 – „gübstiger.de“ und „günstigert.de“
§§ 567, 793 ZPO

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OLG Köln: Zum Verbotsbereich eines Unterlassungstitels

OLG Köln, Urteil vom 27.01.2005 – 6 W 4/05
ZPO §§ 890, 891; UWG §§ 3, 5; MarkenG §§ 126, 127

In den Verbotsbereich eines Unterlassungstitels fällt nicht nur die identische Wiederholung des untersagten Verhaltens, sondern auch solche Handlungen, die nur unbedeutend von der verbotenen Form abweichen und den Kern des gerichtlichen Verbotes unberührt lassen.

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