OLG Köln, Urteil vom 19.01.2007 – 6 U 158/06
MarkenG §§ 49, 55; ZPO §§ 261 Abs. 3 Nr. 1, 325 Abs. 1
Löschungsklagen wegen Verfalls gegen registrierten Markeninhaber und Rechtsnachfolger.
OLG Köln, Urteil vom 19.01.2007 – 6 U 158/06
MarkenG §§ 49, 55; ZPO §§ 261 Abs. 3 Nr. 1, 325 Abs. 1
Löschungsklagen wegen Verfalls gegen registrierten Markeninhaber und Rechtsnachfolger.
KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2006 – 5 W 47/06 – Abmahnobliegenheit bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls
§ 93 ZPO, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Leitsatz
Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht (Rn.8).