Schlagwort-Archive: Domain

LG Köln: Vereinsname 1. FC Köln gegen Domain fc.de Urteil vom 09.08.2016 – 33 O 250/15

Die Verwendung der Domain „fc.de“ verletzt das Namensrecht des 1.FC Köln gemäß § 12 BGB und begründet damit Ansprüche auf Unterlassung der Benutzung der Domain und Freigabe der Domain gegenüber der DENIC eG.

Landgericht Köln, Urteil vom 09.08.2016 – 33 O 250/15fc.de
§ 12 BGB

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BGH: regierung-oberfranken.de – Namensschutz für die Internet-Domain einer Behörde Urteil vom 27.10.2011 – I ZR 131/10

Leitsatz

1. Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGH, 17. Mai 2001, I ZR 251/99, BGHZ 148, 13 – ambiente.de).

2. Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.

BGH, Urteil vom 27.10.2011 – I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de
§ 12 BGB

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LG Köln: byebye.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12

Sofern gegen einen Domaininhaber kein markenrechtlicher Anspruch auf Löschung einer Domain besteht, kann ein Anspruch des Domaininhabers auf Löschung eines Dispute-Eintrags aus § 823 Absatz 1 BGB bestehen.

LG Köln, Urteil vom 05.03.2013 – 33 O 144/12 – byebye.de
§ 14 Absatz 2 Nr. 2, 5 MarkenG; §§ 3, 4 Nr. 10 UWG bzw. 12 BGB

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BGH: Zulässigkeit der Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ Urteil vom 01.09.2010 – StbSt (R) 2/10

Die von einem Steuerberater verwendete Internet-Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“ in Form kombinierter Merkmale einer Gattung und einer Region stellt keine unerlaubte Werbung im Sinne von § 57 Abs. 1, § 57a StBerG dar.

BGH, Urteil vom 01.09.2010 – StbSt (R) 2/10Internet-Domain „steuerberater-suedniedersachsen.de“
§ 57 Abs. 1, § 57a StBerG

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OLG Köln: Kein Anspruch auf Übertragung der Domain „dsds-news.de“ Urteil vom 19.03.2010 – 6 U 180/09

Es ist nicht anzunehmen, dass jede Benutzung des Domain-Namens „www.dsds-news.de“ zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Kennzeichen „DSDS“ der Fernsehsendereihe oder jedenfalls zu einer Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des innerhalb der Medienbranche als bekannt anzusehenden Zeichens „DSDS“ führen muss.

Eine Fanseite kann auch außerhalb des geschäftlichen Verkehrs genutzt werden, so dass Ansprüche aus dem Markenrecht ausscheiden.

Ist eine Marke nicht überragend bekannt und wird im streitgegenständlichen Domain-Namen nur in ähnlicher Form verwendet, bleibt es bei der Prioritätsregel.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.03.2010 – 6 U 180/09dsds-news.de
MarkenG: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 u.3, 15 Abs. 2 u. 3

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LG Köln: welle.de – Anspruch auf Löschung eines Dispute-Eintrags

Die Gemeinde Welle hat keinen Anspruch auf die gleichnamige Domain welle.de. Der Name „Gemeinde Welle“ führt als solcher zu keiner gegenüber dem Domaininhaber von www.welle.de besseren Rechtsposition. Bei einer mehrdeutigen Sachbezeichnung und mangels Bekanntheit der „Gemeinde Welle“ gilt schlicht die Priorität der Registrierung.

Ein mit dem Ziel der Löschung des bisherigen Domaininhabers gestellter Dispute-Eintrag bei der DENIC ist daher unberechtigt und behindert den Domaininhaber, der Einnahmen durch die Veräußerung von Domains erzielt, in seiner gewerblichen Betätigung.

LG Köln, Urteil vom 18.05.2009 – 81 O 220/08welle.de

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LG Düsseldorf: cola.de – Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags

Das Recht auf Nutzung einer Internetdomain stellt ein gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschütztes „sonstiges Recht“ dar. Zum Nutzungsrecht einer Domain gehört auch die Möglichkeit, diese zu veräußern oder zu übertragen, die durch den Dispute-Eintrag genommen wird. Bei einem unberechtigten Dispute-Eintrag besteht daher ein Anspruch des Domain-Inhabers gegenüber dem Steller des Dispute-Eintrags, dass dieser auf den bei der DENIC eG gesetzten Dispute-Eintrag verzichtet.

Es fehlt schon grundsätzlich an einer Verletzung von Markenrechten an der Gemeinschaftsmarke „Cola“, wenn der Internetauftritt der Domain „cola.de“ lediglich Informationen und Werbung im Zusammenhang mit dem brausehaltigen Erfrischungsgetränk „Cola“ gezeigt, der Schutzbereich der Gemeinschaftsmarke „Cola“ jedoch völlig andere Waren umfasst, nämlich Thermostate und ähnliches, Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen und Baumaterialien verschiedenster Art.

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2009 – 34 O 16/09cola.de
§ 823 Abs. 1 BGB

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Domain

Was ist eine Domain?

Domains sind eine Adressierungsmethode, um Computer im Internet (auch Hosts genannt) zu identifizieren und zu lokalisieren. Die Rechner untereinander erkennen sich über rein numerische IP-Adressen. Sie haben im derzeit noch überwiegenden Standard IPv4 die Form xxx.xxx.xxx.xxx, wobei xxx als Stellvertreter für Zahlen von 0 bis 255 steht. Eine typische IP-Adresse wäre also beispielsweise 10.136.66.12. Wenn ein Rechner über das Internet mit einem anderen Rechner kommunizieren will, sendet er „Internet- Pakete“ an diesen, die als „Anschrift“ diese IP-Adresse haben.

Menschen können sich Begriffe und Bezeichnungen aber meist leichter merken als Zahlenkolonnen. Daher wurde das Domain Name System (DNS) entwickelt, das es erlaubt, (innerhalb gewisser Regeln) frei wählbare Wörter, Namen und Begriffe statt Ziffern zu verwenden. Die Hosts können damit vom Internetnutzer sowohl über die IP-Adresse als auch über die Eingabe der Domain erreicht werden. Daneben lassen sich über das DNS weitere Dienste und Informationen abrufen.

Wenn eine Domain im Internet aufgerufen wird, übernehmen spezielle Rechner, so genannte Nameserver, die Aufgabe, eine „Übersetzung“ in die IP-Adresse vorzunehmen. Wegen der Eindeutigkeit darf jede Domain, wie auch eine IP-Adresse, weltweit jeweils nur einmal registriert werden.

Das DNS selbst ist hierarchisch gegliedert: Als oberste Stufe wurden bestimmte Top Level Domains (TLDs) wie .de oder .com festgelegt. Unterhalb dieser TLDs können nun Second Level Domains, oder auch kurz nur Domains genannt, registriert werden. Die Domains unterhalb der Top Level Domain .de werden von der DENIC verwaltet.

Die Zuteilung der Codes für bestimmte TLDs (z. B. des ISO-Ländercodes ‚.lu‘ für Luxemburg) wird von der Zentralstelle für die Vergabe von Internetnamen und ?adressen, der ‚Internet Corporation for Assigned Names and Numbers‘ (im Folgenden: ICANN), einer gemeinnützigen Einrichtung US-amerikanischen Rechts, koordiniert.

Auf der Grundlage dieses Systems hat der Verwaltungsrat der ICANN am 21. Mai 2005 die Zuteilung der neuen TLD ‚.eu‘ genehmigt und den Präsidenten der ICANN ermächtigt, mit der ‚European Registry for Internet Domains‘ (im Folgenden: EURid) eine Vereinbarung abzuschließen. Die EURid ist eine Vereinigung ohne Gewinnzweck nach belgischem Recht, die von der Kommission für die Verwaltung der TLD ‚.eu‘ benannt wurde (vgl. die Entscheidung 2003/375/EG der Kommission vom 21. Mai 2003 zur Benennung des Registers für die Domäne oberster Stufe ‚.eu‘, ABl. L 128, S. 29).

OLG Köln: Dispute-Eintrag löschen – „investment.de“

Es besteht ein Anspruch auf die Löschung eines rechtswidrigen Dispute-Eintrags, wenn kein besseres Recht an einer beschreibenden Bezeichnung (hier: „investment“) besteht. Zur Nutzung der Domain gehört auch die Möglichkeit, diese zu veräußern oder zu übertragen, die durch den Dispute-Eintrag genommen wird.

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2006 – 6 U 163/05investment.de
§ 823 Abs. 1 BGB

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