Schlagwort-Archive: Chiemsee

BPatG 26 W (pat) 2/08: CCCP

BPatG, Beschluss vom 21.01.2009 – 26 W (pat) 2/08CCCP – Freihaltebedürfnis an einer ehemaligen Staatsbezeichnung
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die auf die ehemalige Sowjetunion hinweisende Kurzbezeichnung „CCCP“ unterliegt für die Waren Bekleidungsstücke, T-Shirts, Sweatshirts einem Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Die Marke „CCCP“ ist daher wegen eines absoluten Schutzhindernisses zu löschen.

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BPatG: Jugendherberge

BPatG, Beschluss vom 26.01.2009 – 25 W (pat) 8/06 Jugendherberge
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der Marke „Jugendherberge“, angemeldet für die Dienstleistungen „Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten“, stand sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung als auch der Eintragung und steht auch noch heute das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. Die Marke ist daher zu löschen.

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BPatG: Eastgermany

BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 33 W (pat) 112/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Der angemeldeten Bezeichnung „Eastgermany“ fehlt als mittelbare geografische Herkunftsangabe jegliche Unterscheidungskraft.

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BPatG: Wir versichern Bayern

BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 33 W (pat) 8/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Die Wortfolge „Wir versichern Bayern“ kann in der Klasse 36 (Versicherungswesen) nicht als Marke eingetragen werden, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

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BGH: SPA II

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 – I ZB 53/05 – SPA II (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, § 50 Abs. 1 und 2

a) Das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschreibende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht herausgebildet hat.

b) Das Wort „SPA“ ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebedürftig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

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EuGH: adidas/Marca Mode

EuGH, Urteil vom 10.04.2008 – C-102/07 – adidas/Marca Mode u.a.
Marken – Art. 5 Abs. 1 Buchst. b und 2 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 89/104/EWG – Freihaltebedürfnis – Drei-Streifen-Bildmarken – Zwei-Streifen-Motive, die von Wettbewerbern als Dekoration verwendet werden – Vorwurf der Verletzung und Verwässerung der Marke

Die Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. 12. 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass das Freihaltebedürfnis bei der Beurteilung des Umfangs des ausschließlichen Rechts des Inhabers einer Marke nur zu berücksichtigen ist, soweit die in Art. 6 I lit. b der Richtlinie festgelegte Beschränkung der Wirkungen der Marke anwendbar ist.

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BPatG: Farbmarke Sonnengelb

BPatG, Entscheidung vom 13.08.2008 – 29 W (pat) 61/07 – Farbmarke Sonnengelb
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Die Farbmarke Sonnengelb HKS 3 ist aufgrund Verkehrsdurchsetzung für Steuerfachzeitschriften ohne demoskopische Umfrage schutzfähig.

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BGH: TUC-Salzcracker

BGH, Urteil vom 25.10.2007 – I ZR 18/05 – TUC-Salzcracker (OLG Köln)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinreichende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchgesetzte Marke nach § 8 Abs. 3 MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich.

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BGH: Kinderzeit

BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 94/04 – Kinderzeit (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

a) Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.

b) Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.

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BGH: Kinder II

BGH, Urteil vom 20.09.2007 – I ZR 6/05 – Kinder II (OLG Köln)
MarkenG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2

Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.

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