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OLG Köln: TUC-Salzcracker

OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008 – 6 U 143/04TUC-Salzcracker
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die Kennzeichnungskraft der Klagemarke „Salzcracker“ und deren Ähnlichkeit mit dem Cracker der Beklagten sind trotz Warenidentität zu gering, um eine Verwechslungsgefahr begründen zu können. (Im Anschluss an BGH – I ZR 18/05 – TUC-Salzcracker)

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BGH: TUC-Salzcracker

BGH, Urteil vom 25.10.2007 – I ZR 18/05 – TUC-Salzcracker (OLG Köln)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinreichende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchgesetzte Marke nach § 8 Abs. 3 MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich.

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