Schlagwort-Archive: Warenidentität

BPatG: Die Marken RAGS und J.C. RAGS sind im Bereich Bekleidung nicht verwechslungsfähig

Zwischen den Marken RAGS und J.C. Rags besteht trotz Warenidentität in der Klasse 25 (Bekleidung) und mittlerer Warenähnlichkeit in den Klassen 27 und 28 (Sportartikel) keine Verwechslungsgefahr. Da im Bekleidungssektor Initialen als Herkunftsbezeichnung und die Hinzufügung einer warenbeschreibenden Angabe gebräuchlich sind, liegt es für Teile des Verkehrs, welchen die Bedeutung von „RAGS“ für „Klamotten“ bekannt ist, nahe, die Widerspruchsmarke nur im Sinne von „Klamotten von J. C.“ aufzufassen und dem übereinstimmenden Bestandteil „RAGS“ damit allein eine warenbeschreibende Bedeutung beizumessen.

BPatG, Beschluss vom 14.05.2009 – 27 W (pat) 85/08RAGS
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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OLG Köln: TUC-Salzcracker

OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008 – 6 U 143/04TUC-Salzcracker
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Die Kennzeichnungskraft der Klagemarke „Salzcracker“ und deren Ähnlichkeit mit dem Cracker der Beklagten sind trotz Warenidentität zu gering, um eine Verwechslungsgefahr begründen zu können. (Im Anschluss an BGH – I ZR 18/05 – TUC-Salzcracker)

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BGH: Pantohexal

BGH, Beschluss vom 29.05.2008 – I ZB 54/05Pantohexal (Bundespatentgericht)
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 73 Abs. 1

a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Markenworts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft von Haus aus.

b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Widerspruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommen.

c) Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke „PANTO“ und der jüngeren Marke „Pantohexal“ bei Warenidentität.

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