BPatG, Beschluss vom 23.09.2008 – 33 W (pat) 8/07 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Die Wortfolge „Wir versichern Bayern“ kann in der Klasse 36 (Versicherungswesen) nicht als Marke eingetragen werden, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.