BGH, Beschluss vom 17.05.2001 – I ZB 60/98 – Gute Zeiten – Schlechte Zeiten
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2
Der Wortfolge „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ fehlt für Tonträger, Bücher, Magazine, Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, Fernsehunterhaltung und Filmproduktion wegen des thematischen Bezugs zu diesen Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Dagegen sind für Waren und Dienstleistungen, bei denen der Verkehr dieser Wortfolge keine inhaltliche Beschreibung entnimmt, die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG nicht gegeben.
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