Schlagwort-Archive: Unterscheidungskraft

BPatG: FLATRATE – Kein Markenschutz als beschreibende Angabe im Automobilbereich Beschluss vom 18.09.2012 – 33 W (pat) 141/08

Leitsätze:

1. Der Begriff FLATRATE ist für „Kraftfahrzeuge und deren Teile“ in Klasse 12 und „Finanzierung von Kraftfahrzeugen; Vermittlung von Versicherungen für Kraftfahrzeuge; Finanzierung von Kraftfahrzeug-Garantie-Versicherungen“ in Klasse 36 nicht schutzfähig. Zum Anmeldezeitpunkt im Jahr 2006 war er als Hinweis auf eine Gegenleistung in Gestalt einer „flachen“ (gleichbleibend niedrigen) Rate verständlich. Im Zeitpunkt der Entscheidung im Jahr 2012 konnte er als verkehrsübliche, beschreibende Angabe im Automobilbereich dahingehend festgestellt werden, dass zusammen mit dem Kraftfahrzeug weitere Leistungen, wie Wartung und Reparatur, Kauffinanzierung und Fahrzeugversicherungen angeboten werden.

2. Deshalb kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen des Schutzhindernisses zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Eintragungsbegehren vorliegen müssen, oder ob es (im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH zur Gemeinschaftsmarkenverordnung) auf den Zeitpunkt der Markenanmeldung ankommt.

BPatG, Beschluss vom 18.09.2012 – 33 W (pat) 141/08FLATRATE
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

BPatG: Gute Laune Drops Beschluss vom 10.01.2013 – 25 W (pat) 37/12

Leitsätze:

1. Bei der Berechnung der 10-Jahresausschlussfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG für die Stellung des Löschungsantrags nach § 54 Abs. 1 MarkenG ist als Anfangsdatum allein auf das Eintragungsdatum der konkret angegriffenen Marke abzustellen und nicht auf Daten von ähnlichen „Vorgängermarken“, die für den Inhaber der angegriffenen Marke eingetragen waren.

2. Gegen die Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen zu Gunsten der Inhaber angegriffener Marken in Löschungsverfahren spricht innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG sowohl der Wortlaut der Vorschriften der §§ 3, 8, 50, 54 MarkenG als auch deren Zweck. Die Löschung fehlerhaft eingetragener Marken ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen, realisiert entsprechend dem Gesetzeszweck das hoch zu veranschlagende Interesse der Allgemeinheit, vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen bewahrt zu werden, und dient auch dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (im Anschluss an GRUR 2010, 1017 – Bonbonform; Abgrenzung zu BPatG GRUR-PP 2008, 49 f. – lastminit und BGH GRUR 1975, 368 – Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

3. Die grafisch ausgestaltete Wortfolge „Gute Laune Drops“ ist schutzunfähig in Bezug auf diverse Waren, insbesondere „Süßwaren, Süßigkeiten und Bonbons“.

BPatG, Beschluss vom 10.01.2013 – 25 W (pat) 37/12Gute Laune Drops
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 50, § 54

BPatG: „Deutschlands schönste Seiten“ Keine Unterscheidungskraft bei Werbeslogan Beschluss vom 05.07.2011 – 27 W (pat) 131/10

Der Werbeslogan „Deutschlands schönste Seiten“ weist keine für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft auf, da ihm in Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Bereich Verlagswesen lediglich ein im Vordergrund stehender sachlich beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann. Auch kann die Übung der Kennzeichengestaltung bei Verlagsprodukten keine erforderliche Unterscheidungskraft begründen.

BPatG, Beschluss vom 05.07.2011 – 27 W (pat) 131/10 Deutschlands schönste Seiten
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: „Hand aufs Herz“ – Ausreichende Unterscheidungskraft bei Redensart „Hand aufs Herz“ Beschluss vom 11.07.2012 – 26 W (pat) 41/12

Die Redensart „Hand aufs Herz“, die mit einem Werbeslogan vergleichbar ist, besitzt ausreichende Unterscheidungskraft im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen u.a. im Bereich Film, Fernsehen und Rundfunk. Es handelt sich dabei nicht um eine ausschließlich produktbeschreibende Werbeaussage oder Kaufaufforderung.

BPatG, Beschluss vom 11.07.2012 – 26 W (pat) 41/12Hand aufs Herz
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: „HALL OF FAME“ findet Einzug in den deutschen Sprachgebrauch Beschluss vom 22.11.2012 – 25 W (pat) 11/12

Das BPatG hat die Löschung der Marke „Hall of Fame“ angeordnet, da dem Begriff „Hall of Fame“ im Zusammenhang mit Waren lediglich ein beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und eine für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft nicht vorliegt. Die Wortfolge „Hall of Fame“ wird nach Ansicht des Gerichts im deutschen Sprachgebrauch umfangreich verwendet und wird von einem Durchschnittsverbraucher als „Ruhmeshalle“ verstanden. Aufgrund der zahlreichen Verwendung dieses Begriffs in der deutschen Sprache, impliziert die Benutzung der Wortfolge „Hall of Fame“ im Zusammenhang mit Waren, dass es sich um besondere Qualitätsprodukte handelt. Nach Ansicht des Gerichts trifft diese Wortfolge eine eindeutig positiv besetzte Sachaussage darüber, dass die Waren entweder einen hervorragenden Ruf haben, der sie deutlich von den entsprechenden Waren der Wettbewerber abhebt, oder diese Waren aufgrund ihrer Qualität oder sonstigen Eigenschaften ihrem Benutzer zu einem besonders positiven Ruf im jeweiligen Bereich verhelfen und dass sie deswegen aufgrund ihrer besonderen Qualitäten bzw. herausragenden Eigenschaften in eine „Hall of Fame“ gehören. Die Wortfolge „Hall of Fame“ besitzt daher keine Unterscheidungskraft.

BPatG, Beschluss vom 22.11.2012 – 25 W (pat) 11/12Hall OF FAME
MarkenG §8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
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BPatG: Nature Friends nicht als Wortmarke für Tee schutzfähig Beschluss vom 14.01.2013 – 25 W (pat) 571/12

Das BPatG hat die Zurückweisung der Markenanmeldung „Nature Friends“ als Wortmarke für das Produkt „Tee“ bestätigt. Das BPatG begründete seine Entscheidung damit, dass die Wortkombination „Nature Friends“ in Bezug auf die beanspruchte Ware „Tee“ der Klasse 30 nicht die für Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft aufweist. Der Begriff „Nature Friends“ wird vom Verkehr ohne Verständnisschwierigkeiten im Sinne von „Naturfreunden“ verstanden. Durch die Verwendung der Begriffe „Nature Friends“ bzw. „Naturfreunde“ kann bei der Zielgruppe der Eindruck hervorgerufen werden, es handele sich bei dem Tee um ein „naturbelassenes Bioprodukt“. Nach Ansicht des BPatG kann der Wortkombination „Nature Friends“ daher lediglich ein beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden.

BPatG, Beschluss vom 14.01.2013 – 25 W (pat) 571/12Nature Friends
MarkenG § 8 II Nrn. 1 u. 2

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BPatG: „LandLust“ – Zur Schutzfähigkeit einer Marke durch Verkehrsdurchsetzung Beschluss vom 28.11.2012 – 29 W (pat) 524/11

Der Eintragung des Marke „LandLust“ für „Wohn- und Gartenzeitschriften“ steht zwar das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Dieses Schutzhindernis wird aber durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden. Die Beurteilung der Verkehrsbekanntheit erfordert keine Verkehrsbefragung, wenn den Senatsmitgliedern als Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Marktführerschaft selbst bekannt ist, so dass die hohe Bekanntheit in einem erheblichen Teil der Gesamtbevölkerung auch als gerichtskundig angesehen werden kann.

BPatG, Beschluss vom 28.11.2013 – 29 W (pat) 524/11LandLust
MarkenG §§ 8 II Nr. 1, III, 37 I

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BPatG: „Schokoladen-Träume“ nicht als Marke schutzfähig Beschluss vom 30.10.2012 – 25 W (pat) 70/12

Die angemeldete Bezeichnung „Schokoladen-Träume“ weist in Bezug auf die beanspruchten Waren keine Unterscheidungskraft auf. Sie ist nicht geeignet, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der vorliegend beanspruchten Waren zu dienen. Denn der angesprochene Verkehr wird die Wortkombination „Schokoladen-Träume“ im Zusammenhang mit den Waren der Klassen 29 und 30 nur als sachbezogenen, werbeüblichen Hinweis in dem Sinne verstehen, dass der Konsument „mit Schokolade zum Träumen gebracht wird“ oder ihm „Träume von Schokolade erfüllt werden“. Damit wird der inländische Verbraucher die Bezeichnung als einen Hinweis auf wesentliche Merkmale der so dargebotenen Waren auffassen.

BPatG, Beschluss vom 30.10.2012 – 25 W (pat) 70/12 – Schokoladen-Träume
MarkenG §§ 8 II Nr. 1, 37 I
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BPatG: Aus Akten werden Fakten – Kein Markenschutz für Werbespruch Beschluss vom 05.07.2012 – 30 W (pat) 40/11

Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden ist.

BPatG, Beschluss vom 05.07.2012 – 30 W (pat) 40/11Aus Akten werden Fakten
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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BGH: Starsat Beschluss vom 04.04.2012 – I ZB 22/11

Das unter anderem für „Geräte zum Senden, Empfangen, Übertragen und (zur) Wiedergabe von Ton, Bild und Dateien“ angemeldete Zeichen „Starsat“ erschöpft sich nicht in einer Bezeichnung, die in sprachüblicher Weise auf die Qualität der beanspruchten Waren hinweist.

BGH, Beschluss vom 04.04.2012 – I ZB 22/11Starsat
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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