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BPatG: Aus Akten werden Fakten – Kein Markenschutz für Werbespruch Beschluss vom 05.07.2012 – 30 W (pat) 40/11

Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden ist.

BPatG, Beschluss vom 05.07.2012 – 30 W (pat) 40/11Aus Akten werden Fakten
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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