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BPatG: „TIP DER WOCHE“ – Markenschutz als Wort-/Bildmarke bei fehlender Unterscheidungskraft der Wortelemente Beschluss vom 23.09.2010 – 29 W (pat) 174/10

Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke – unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente – als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden kann,wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 – NEW MAN; EuGH GRUR 2006, 229, 233 Rdnr. 73, 74 – BioID). Das ist der Fall, wenn der nicht unterscheidungskräftige Sinngehalt der Wortbestandteile des angemeldeten Zeichens durch das auffallende Hervortreten der grafischen Elemente so weit überlagert wird, dass der Marke in ihrer Gesamtheit die erforderliche Unterscheidungskraft nicht mehr abgesprochen werden kann.

BPatG, Beschluss vom 23.09.2010 – 29 W (pat) 174/10TIP DER WOCHE
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BGH: Gute Zeiten – Schlechte Zeiten

BGH, Beschluss vom 17.05.2001 – I ZB 60/98Gute Zeiten – Schlechte Zeiten
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Der Wortfolge „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ fehlt für Tonträger, Bücher, Magazine, Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, Fernsehunterhaltung und Filmproduktion wegen des thematischen Bezugs zu diesen Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Dagegen sind für Waren und Dienstleistungen, bei denen der Verkehr dieser Wortfolge keine inhaltliche Beschreibung entnimmt, die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG nicht gegeben.

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