Archiv der Kategorie: Domainrecht

BGH: „EIFEL-ZEITUNG“ – Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel sein

a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist.

b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.

BGH, Urteil vom 18.06.2009 – I ZR 47/07EIFEL-ZEITUNG
MarkenG § 5 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 2, 4 und 5

Weiterlesen

OLG Frankfurt a. M.: „vw.de“ – Anspruch auf zweistellige .de-Domain

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2008 – 11 U 32/04 (Kart) – vw.de
§§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB

Die Weigerung der Denic, eine zweistellige Domain  – hier „vw.de“ – zu vergeben, stellt eine – derzeit – sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu solchen Automobilunternehmen dar, deren Marke als Second-Level-Domain unter der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wurden, wie etwa die Domain www.bmw.de. Es besteht daher ein Anspruch auf Eintragung.

Weiterlesen

BGH: „afilias.de“ – Markenverletzung durch Registrierung eines Domain-Namens Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 159/05

BGH, Beschluss vom 24.04.2008 – I ZR 159/05afilias.de (OLG Düsseldorf)
BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15

Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 – I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 – mho.de).

Weiterlesen

BGH: Metrosex Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei Anmeldung einer Marke Urteil vom 13.03.2008 – I ZR 151/05

BGH, Urteil vom 13.03.2008 – I ZR 151/05Metrosex (OLG Hamburg)
MarkenG § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.

Weiterlesen

OLG Hamburg: „telekom-bundesliga.eu“ Verletzung von Namensrechten der Deutschen Telekom

Leitsatz

1. Die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung „telekom-bundesliga.eu“ zur Kennzeichnung eines Internetportals oder als Internetdomain verletzt die Namensrechte der Deutschen Telekom AG. Bestehen am Namensbestandteils „Telekom“ keine eigenen Rechte, so können für die Registrierung bzw. Benutzung der Gesamtbezeichnung auch keine schützenswerte Belange streiten, die im Rahmen einer Interessenabwägung zu seinen Gunsten berücksichtigt werden müssten.

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2007 – 3 U 50/07telekom-bundesliga.eu
BGB § 12

Weiterlesen

OLG Hamburg: Forwarding URL – „gmail.com“

1. Ist der Partei die Benutzung einer URL (hier: „gmail.com“) als markenrechtsverletzend verboten, so liegt in der Verwendung einer URL „m.gmail.com“, die der Weiterleitung („redirecting“ bzw. „forwarding“) des eingehenden Mail-Verkehrs an eine andere Domain-Adresse dient, ein Titelverstoß. Denn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen unverändert die kennzeichnende Zielrichtung der Bezeichnung. Die Voranstellung des Buchstabens „m“ kennzeichnet ersichtlich nur eine Sub-Level-Domain zu der URL „gmail.com“ und kann deshalb einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen wirken.

Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18.09.2007 – 5 W 102/07„gmail.com“
ZPO § 890 ZPO; MarkenG §§ 14 Abs. 2, Abs. 5

Weiterlesen

BGH: „Euro Telekom“ – Anspruch auf Löschung von Domain-Namen Urteil vom 19.07.2007 – I ZR 137/04

BGH, Urteil vom 19.07.2007 – I ZR 137/04Euro Telekom (OLG Köln)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2

Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.

Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr einem Zeichen, das durch seine isolierte Verwendung im Geschäftsverkehr zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat, auch dann einen stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil eines anderen Zeichens begegnet, ist grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn es sich bei dem Zeichen um eine von Haus aus beschreibende Bezeichnung handelt (Ergänzung zu BGH GRUR 2003, 880, 881 – City Plus).

Weiterlesen

BGH: grundke.de – Registrierung einer Domain durch Dritte (Treuhänder) Urteil vom 08.02.2007 – I ZR 59/04

BGH, Urteil vom 08.02.2007 – I ZR 59/04grundke.de (OLG Celle)
BGB § 12

a) Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9. 6. 2005 – I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 – segnitz.de).

b) Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung – abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags – dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

c) Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.

Weiterlesen

BGH: solingen.info – Unberechtigte Namensanmaßung an Domain Urteil vom 21.09.2006 – I ZR 201/03

Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain „info“, liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.

BGH, Urteil vom 21.09.2006 – I ZR 201/03solingen.info
§ 12 Satz 1 Alt. 2 BGB

Weiterlesen