Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain „info“, liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.
BGH, Urteil vom 21.09.2006 – I ZR 201/03 – solingen.info
§ 12 Satz 1 Alt. 2 BGB