Schlagwort-Archive: Unterscheidungskraft

BPatG 25 W (pat) 28/07: Keine Schutzfähigkeit der Bezeichnung iFinder als Marke

Der als Marke angemeldeten Bezeichnung „iFinder“ fehlt u.a. für Computer-Programme und Computer-Software zur Medienanalyse jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Die angemeldete Bezeichnung erschöpft sich in einer sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe zu einem verständlichen, schlagwortartigen Sachbegriff, welcher auch im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer sachbezogenen Aussage in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nicht aber den Eindruck einer individualisierenden betrieblichen Kennzeichnung erweckt.

BPatG, Beschluss vom 26.03.2009 – 25 W (pat) 28/07iFinder
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: „Die Vision“ – Fehlende Schutzfähigkeit einer komplexen Wortfolge als Marke Beschluss vom 31.03.2009 – 33 W (pat) 21/07

Leitsatz:

1. Die Erste Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 (Markenrichtlinie) und das zur Umsetzung der Richtlinie erlassene Markengesetz enthalten – anders als das Patentgesetz mit § 34 Abs. 5 – keine Vorschrift, welche die fehlende Einheitlichkeit als Eintragungshindernis normiert. Daher stellt die Einheitlichkeit eines Zeichens kein zulässiges Kriterium bei der Prüfung der Schutzfähigkeit dar.

2. Einer komplexen Gesamtwortfolge, die aus mehreren Slogans ohne ersichtlichen Zusammenhang besteht, fehlt regelmäßig die Unterscheidungskraft, weil der Verkehr an entsprechende Mehrfachslogans als Kennzeichnung nicht gewöhnt ist.

3. Der Wortfolge

Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit

fehlt die Unterscheidungskraft in Bezug auf verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 42, auch wenn sich ein waren- und dienstleistungsbeschreibender Zusammenhang nicht oder nicht in Bezug auf alle drei in der angemeldeten Marke enthaltenden Slogans herstellen lässt.

BPatG, Beschluss vom 31.03.2009 – 33 W (pat) 21/07Trüffelpralinen (Mehrfachslogan)
§ 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

EuG: ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP

EuG, Urteil vom 02.04.2009 – T?118/06 –
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Begründungspflicht – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Bei verschiedenen Waren und Dienstleistungen ist eine globale Begründung der Beschwerdekammer nur für Waren und Dienstleistungen möglich, zwischen denen ein so hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang besteht, dass sie eine Kategorie bilden, die so homogen ist, dass der gesamte Komplex der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die die Begründung der in Rede stehenden Entscheidung darstellen, zum einen die Erwägungen der Beschwerdekammer für jede Ware oder Dienstleistung dieser Kategorie hinreichend deutlich macht und zum anderen ohne Unterschied auf jede der betreffenden Waren oder Dienstleistungen angewandt werden kann.

Die bloße Tatsache, dass die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zur selben Klasse des Nizzaer Abkommens gehören, genügt dafür nicht, da die Waren oder Dienstleistungen dieser Klassen oft sehr verschieden sind und nicht zwangsläufig ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen ihnen besteht.

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BPatG 26 W (pat) 39/08: WHESSKEY

Das Wort „WHESSKY“ verfügt über die erforderliche Unterscheidungskraft und ist als Marke schutzfähig, da die angesprochenen Verkehrskreise es in Bezug auf sämtliche Waren – hier u.a. alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen – als Fantasiebezeichnung auffassen werden.

Im Gegensatz zur Rechtslage unter der Geltung des Warenzeichengesetzes besteht seit Einführung des Markengesetzes im Jahr 1995 kein Raum mehr für die Zurückweisung erkennbarer Abwandlungen beschreibender Angaben.

Der Schutzbereich der angegriffenen Marke „WHESSKEY“ umfasst im Kollisionsfall nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe „Whisky/ Whiskey“.

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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EuG: ALLSAFE

EuG, Urteil vom 25.03.2009 – T?343/07 –
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ALLSAFE – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Die maßgeblichen Verkehrskreise verstehen die Marke ALLSAFE als Beschreibung eines Merkmals der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nämlich ihres Zwecks, die Sicherheit insbesondere auf dem Gebiet des Transports zu gewährleisten. Damit besteht das Zeichen aus einer Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art und der Bestimmung dieser Waren und Dienstleistungen dient (Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/ 94).

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BPatG 27 W (pat) 80/08: Löschung der Marke Roter Stern

BPatG, Beschluss vom 12.02.2009 – 27 W (pat) 80/08Roter Stern
§§ 54, 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Dem Zeichen „Roter Stern“ fehlt sowohl zum Eintragungszeitpunkt als auch noch derzeit die erforderliche Unterscheidungskraft.

Die Abbildung eines Sternes findet sich sehr häufig in der Werbung als bloßes Gestaltungselement bei der Wiedergabe von Produkten oder der werbenden Anpreisung von Dienstleistungen, um hiermit die werbende Anpreisung dieser Produkte oder Dienstleistungen ornamental zu schmücken.

Die ungerechtfertigte Geltendmachung angeblicher Rechte aus einem schutzunfähigen Gestaltungsmittel gegenüber der Verwendung von Kennzeichen, die identische oder ähnliche Gestaltungsmittel enthalten, kann nach der Löschung einer Marke nicht nur zivil- (vgl. BGH GRUR 2005, 882 – Unberechtigte Schutzrechtsverwarung), sondern ggf. auch strafrechtliche (§§ 263, 22, 23 StGB) Folgen haben.

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BPatG: Jugendherberge

BPatG, Beschluss vom 26.01.2009 – 25 W (pat) 8/06 Jugendherberge
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Der Marke „Jugendherberge“, angemeldet für die Dienstleistungen „Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten“, stand sowohl im Zeitpunkt der Anmeldung als auch der Eintragung und steht auch noch heute das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. Die Marke ist daher zu löschen.

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BGH: STREETBALL

Amtliche Leitsätze

Der Beurteilung, ob ein Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen über hinreichende Unterscheidungskraft verfügt, ist das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eintragung des Zeichens als Marke zugrunde zu legen. Ist für den Anmelder bereits ein identisches Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen eingetragen, so sind deshalb keine anderen, insbesondere keine noch geringeren Anforderungen an das Vorliegen der Unterscheidungskraft zu stellen als sonst.

BGH, Beschluss vom 15.01.2009 – I ZB 30/06 – Das Zeichen „STREETBALL“ ist für die Waren „Sportschuhe und Sportbekleidung“ mangels Unterscheidungskraft nicht schutzfähig (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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BPatG: Traunsteiner Wochenblatt

BPatG, Beschluss vom 03.12.2008 – 29 W (pat) 44/07 – Kein Markenschutz für regionale Tageszeitung
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

Die Bezeichnung „Traunsteiner Wochenblatt“ ist zwar als Titel geeignet, überschreitet aber die Schwelle zur Marke nicht. Das Zeichen wird vom Verkehr nur als Sachangabe aufgefasst; ihm fehlt für die Waren Zeitschriften und Druckereierzeugnisse jegliche Unterscheidungskraft.

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