Die Idee, bei eBay T-Shirts mit einem roten Stern zu verkaufen, wurde für einen Anbieter zu einer teuren Entscheidung. Erst erhielt er eine Abmahnung wegen Markenverletzung und als er sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Braunschweig. Nach der Verfügung gab er auf. Die Kosten: mehrere tausend Euro. (Bericht vom 01.04.2008 in der Mittelbayerischen Zeitung)
Abmahnung aus der Marke „Roter Stern“
Die Marke „Roter Stern“ wurde im November 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) u.a. für Waren der Klasse 25 (Bekleidung, T-Shirts, etc.) angemeldet und Anfang 2005 eingetragen.
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat nun in einem Beschluss vom 12.02.2009 entschieden, dass die Bildmarke „Roter Stern“ zu löschen ist.
Erfolgreicher Löschungsantrag