Schlagwort-Archive: Titelschutz

BGH: Stimmt’s? – Zum Titelschutz an der Kolumnenbezeichnung einer Zeitung Urteil vom 22.03.2012 – I ZR 102/11

a) Titelschutz kann auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint.

b) Bei schutzfähigen Titeln für Teile einer Zeitung oder Zeitschrift kommt es für die Frage der Verwechslungsgefahr maßgeblich auch auf Form und Inhalt der medialen Einbettung der angegriffenen Bezeichnung an, wobei unter anderem die typische Art der Präsentation der Beiträge (z.B. nur Text oder auch Bilder) erheblich ist.

BGH, Urteil vom 22.03.2012 – I ZR 102/11Stimmt’s?
MarkenG § 5 Abs. 3, § 15 Abs. 2

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OLG Hamburg: „Stimmt’s?“ Titelschutz für die Rubrik einer Zeitung

Leitsatz

Der Bezeichnung „Stimmt’s?“ für die Rubrik einer wöchentlichen erscheinenden Qualitätszeitung, in welcher wissensbezogene Leserfragen beantwortet werden, kommt gegenüber der Bezeichnung „Stimmt’s?“ für die Wissensrubrik einer eher unterhaltungsorientierten Internet-Homepage Titelschutz gemäß §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 MarkenG zu.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.2010 – 3 U 58/08„Stimmt’s?
§ 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG

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Titelschutz für „Giulia in Love?! Jung, weiblich, prominent sucht …“

Giulia Siegel sucht den Mann fürs Leben. Nachdem ProSieben im Internet kräftig die Werbetrommel für „Giulia in Love?!“ rührt, wird auch markenrechtlich auf Nummer Sicher gegangen und der Name der Dating-Show als Titel geschützt.

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nimmt ProSieben Titelschutz in Anspruch für:

Giulia in Love?! Jung, weiblich, prominent sucht …

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

Titelschutzanzeiger Heft-Nr: 919 – Woche: 17 – Jahr: 2009

Erklärtes Ziel der erprobten „Ich bin ein Star Holt mich hier raus“-Dschungelcamperin: „Ich wünsche mir, dass ich mit dieser Sendung endlich mal zeigen kann, wer ich bin, was ich arbeite und dass ich keine Zicke bin.“

Praxistipp: Was bringt eine Titelschutzanzeige?

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OLG Hamburg: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Rubriktiteln von Zeitschriften – AGENDA

OLG Hamburg, Urteil vom 10.09.2008 – 5 U 114/07AGENDA
§§ 15 Abs. 2, 5 Abs. 1 u. Abs. 3 MarkenG, §§ 4 Nr. 9 Buchst. b., Nr. 10 UWG

Rubriktitel einer Zeitschrift können grundsätzlich Titelschutz in Anspruch nehmen.

Zwischen den Titeln einer Tageszeitung und einem Special-Interest Magazin besteht nur eine geringe Werkähnlichkeit.

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LG München I: „BUNTE WOCHE“ ./. „MEINE BUNTE WOCHE“

LG München I, Urteil vom 30.08.2008 – 33 O 6300/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG

Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „BUNTE WOCHE“, eingetragen u.a. für Zeitschriften und der Zeitschrift „MEINE BUNTE WOCHE“. Die Marke „BUNTE WOCHE“ verfügt über zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft.

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Titelschutz und Titelschutzanzeige

Was bedeutet Titelschutz?

Seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den §§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt. Unter dem Begriff geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt (§ 5 Abs. 1 MarkenG).

Eine Definition des Begriffs „Werktitel“ liefert das Gesetz gleich mit (§ 5 Abs. 3 MarkenG):

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BPatG: Traunsteiner Wochenblatt

BPatG, Beschluss vom 03.12.2008 – 29 W (pat) 44/07 – Kein Markenschutz für regionale Tageszeitung
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

Die Bezeichnung „Traunsteiner Wochenblatt“ ist zwar als Titel geeignet, überschreitet aber die Schwelle zur Marke nicht. Das Zeichen wird vom Verkehr nur als Sachangabe aufgefasst; ihm fehlt für die Waren Zeitschriften und Druckereierzeugnisse jegliche Unterscheidungskraft.

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OLG Köln: DIE NACHT DER MUSICALS / GALANACHT DES MUSICALS

OLG Köln, Urteil vom 06.11.2007 – 6 U 114/07
MarkenG §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2

Angesichts der hohen Ähnlichkeit der Titel und der Identität der bezeichneten Veranstaltungen ist auch bei nur geringer Unterscheidungskraft von dem Bestehen einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs.2 MarkenG auszugehen.

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BGH: SmartKey

BGH, Urteil vom 27.04.2006 – I ZR 109/03 – SmartKey (OLG Karlsruhe)
MarkenG § 15 Abs. 2

Zwischen der für eine Computer-Software, mit der Textbausteine und Makros erstellt und verwaltet werden können, verwendeten Bezeichnung „SmartKey“ und der Bezeichnung „KOBIL Smart Key“ für eine Computer-Software zur Verwaltung von Schlüsseln zum Signieren und Verschlüsseln besteht keine Verwechslungsgefahr.

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BGH: Winnetous Rückkehr

BGH, Urteil vom 23.01.2003 – I ZR 171/00Winnetous Rückkehr (OLG Nürnberg)
MarkenG § 5 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 2

Der kennzeichenrechtliche Werktitelschutz nach §§ 5, 15 MarkenG hat auch dann weiterhin Bestand, wenn das mit dem Titel bezeichnete ursprünglich urheberrechtlich geschützte Werk gemeinfrei geworden ist; es kommt allein darauf an, ob der Titel weiterhin Unterscheidungskraft besitzt und benutzt wird.

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