Giulia Siegel sucht den Mann fürs Leben. Nachdem ProSieben im Internet kräftig die Werbetrommel für „Giulia in Love?!“ rührt, wird auch markenrechtlich auf Nummer Sicher gegangen und der Name der Dating-Show als Titel geschützt.
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nimmt ProSieben Titelschutz in Anspruch für:
Giulia in Love?! Jung, weiblich, prominent sucht …
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
Titelschutzanzeiger Heft-Nr: 919 – Woche: 17 – Jahr: 2009
Erklärtes Ziel der erprobten „Ich bin ein Star Holt mich hier raus“-Dschungelcamperin: „Ich wünsche mir, dass ich mit dieser Sendung endlich mal zeigen kann, wer ich bin, was ich arbeite und dass ich keine Zicke bin.“
Praxistipp: Was bringt eine Titelschutzanzeige?
Grundsätzlich beginnt der Schutz von Werktiteln mit der Benutzung des Titels, also wenn eine Zeitschrift erscheint, ein Film gezeigt oder ein Hörspiel gesendet wird.
Mit einer Titelschutzanzeige kann der Werktitelschutz vorverlagert werden. Der Vorteil liegt darin, dass der rechtliche Schutz schon in die Produktionsphase vorgezogen wird. Die Titelschutzanzeige selbst stellt noch keine Benutzung dar, sie sichert lediglich den Zeitrang durch eine Veröffentlichung.
Eine öffentliche Ankündigung (z.B. Werbung, Pressemitteilungen etc.) allein reicht allerdings nicht aus. Die Titelschutzanzeige muss branchenüblich – etwa im Titelschutzanzeiger – veröffentlicht werden, um den Wettbewerbern die zuverlässige Möglichkeit zu geben, von dem geplanten Titel zu erfahren.
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Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.