LG Hamburg: Markenverletzung „Dildoparty“ Urteil vom 15.07.2010 – 315 O 70/10

Die Verwendung der Bezeichnung „Dildoparty“ stellt keine Verletzung der Marke „Dildoparty“ dar, wenn sie in der konkreten Verwendung von den wesentlichen Teilen des Verkehrs dahingehend verstanden, dass hiermit lediglich eine Verkaufsveranstaltung im privaten Bereich bezeichnet werden soll, auf der Dildos angeboten werden. Bei einer derartigen beschreibende Verwendung fehlt es schon an einer markenmäßigen Verwendung der Marke „Dildoparty“.

Ein Werktitelschutz aufgrund der Domainnamen www.dildoparty-infos.de und www.dildopartie.de kommt nicht in Betracht, wenn sich auf den Internetseiten lediglich der Hinweis „Demnächst mehr an dieser Stelle” sowie ein Button „Dildoparty” befindet, der zu der Webpage www.pepperparties.de weiterleitet. Unter den als Werktitel beanspruchten Domain-Namen sind daher keine redaktionellen Inhalte abrufbar, die einen Werktitelschutz begründen könnten.

LG Hamburg, Urteil vom 15.07.2010 – 315 O 70/10Dildoparty
Art. 9 GMV; § 5 Abs. 3 MarkenG

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BPatG: Marke „Pitaya de Limone“ ist schutzfähig für Getränke Beschluss vom 29.10.2009 – 25 W (pat) 43/09

Die Wortkombination „Pitaya de Limone“ weist für alkoholfreie Getränke eine sprachlich ungewöhnliche Ausgestaltung auf und kann als Marke geschützt werden.

BPatG, Beschluss vom 29.10.2009 – 25 W (pat) 43/09Unterscheidungskraft der Marke Pitaya de Limone
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeigen Urteil vom 24.11.2010 – 2 U 113/08

Leitsätze:

1. Zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Markenrechtsverletzungen durch Adword-Anzeigen.

2. Wer Adword-Anzeigen unter Wahl der Option „weitgehend passende Keywords“ aufgibt, ist auch für Markenrechtsverletzungen verantwortlich, die dadurch erfolgen, dass über diese Funktion von Google ein eine fremde Marke enthaltendes Keyword zur Liste der Keywords hinzugefügt wird, bei dem die Anzeige erscheint. Das gilt jedenfalls dann, wenn das hinzugefügte Keyword bei Buchung der Anzeige auf der aufrufbaren Liste der hinzugefügten Keywords erscheint und abgewählt werden kann.

OLG Braunschweig, Urteil vom 24.11.2010 – 2 U 113/08Zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Markenrechtsverletzungen durch Adword-Anzeigen
MarkenG § 14 II Nr 1 und 2, MarkenRL Art 5 Abs 1

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BPatG: TSP – Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren Beschluss vom 01.12.2010 – 28 W (pat) 36/10

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren vor
dem Bundespatentgericht richtet sich gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG nach den Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO.

BPatG, Beschluss vom 01.12.2010 – 28 W (pat) 36/10TSP
§§ 66, 82 Abs. 1 Satz 1, 91 MarkenG, 134 PatG, §§ 114 ff. ZPO

BPatG: Brause Ringe Beschluss vom 17.12.2010 – 25 W (pat) 164/09

Die Wortkombination „Brause Ringe“ ist geeignet, zum einen Waren zu beschreiben, die in Form von ringförmig gepresstem Brausepulver hergestellt bzw. vertrieben werden können einschließlich solcher Waren, bei denen es naheliegt, dass sie im Zusammenhang mit ringförmig gepresstem Brausepulver in entsprechenden Süßwarenmischungen angeboten werden können. Daher ist die Bezeichnung „Brause Ringe“ in Bezug auf diese Waren nicht als Marke schutzfähig.

BPatG, Beschluss vom 17.12.2010 – 25 W (pat) 164/09Brause Ringe
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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OLG Düsseldorf: „HAWK“ – Indizien für bösgläubige Markenanmeldung (Spekulationsmarke) Urteil vom 08.06.2010 – I-20 U 199/09

Als gegen einen Benutzungswillen sprechende Indizien kommen insbesondere die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (BGH, GRUR 2001, 242, 244 – E-Classe; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 184, 185 – Depo-Provera). Weiteres Indiz kann die Anmeldung bekannter Namen oder im Ausland etablierter Zeichen anderer Anbieter sein (Ströbele/ Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rz. 544, Rz. 545).

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2010 – I-20 U 199/09HAWK
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG, § 242 BGB

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BPatG: Sachsendampf – Löschung einer bösgläubigen Markenanmeldung Beschluss vom 08.12.2010 – 26 W (pat) 63/07

Zur Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung aufgrund festgestellter Behinderungsabsicht des Markenanmelders.

BPatG, Beschluss vom 08.12.2010 – 26 W (pat) 63/07Sachsendampf
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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BPatG: „Guter Start“ – Fehlende Unterscheidungskraft einer schlagwortartigen Wortkombinationen Beschluss vom 18.11.2010 – 25 W (pat) 18/10

Aufgrund des eindeutigen Aussagegehalts der Wortkombination „Guter Start“ und des daraus sich ergebenden Zusammenhangs zwischen den beanspruchten Nahrungs- und Genussmitteln (u.a. Tee) und der ihnen zugeschriebenen anregenden, eine positive Stimmungs- und Gefühlslage hervorrufenden Wirkung bedarf es für den der normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Endverbraucher auch keiner analysierenden Betrachtungsweise oder vertieften Nachdenkens, um diesen rein sachlichen Bezug zwischen der angemeldeten Wortkombination und den beanspruchten Waren zu erkennen und zu erfassen. Der Verkehr wird in solchen reklamehaften Anpreisungen oder schlagwortartigen Werbeaussagen zu Eigenschaften und Beschaffenheit von Produkten keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren sehen (vgl. dazu auch BGH MarkenR 2010, 25, 26 Tz. 13 – hey!).

BPatG, Beschluss vom 18.11.2010 – 25 W (pat) 18/10„Guter Start“
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: „Die Alliierten“ als Marke eintragungsfähig Beschluss vom 27.10.2010 – 28 W (pat) 532/10

Die angemeldete Marke „Die Alliierten“ besitzt für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 41, 43 und 45 die erforderliche Eignung, um die Produkte bezüglich ihrer Herkunft aus einem bestimmten Betrieb von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es besteht kein erkennbar sachlicher Bezug zwischen den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und dem historisch-militärischen Begriffsgehalt, den der Begriff „Die Alliierten“ vermittelt.

BPatG, Beschluss vom 27.10.2010 – 28 W (pat) 532/10 – Die Alliierten
MarkenG § 8 II Nr. 1

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BGH: Hefteinband Beschluss vom 01.072010 – I ZB 68/09

Besteht ein Bildzeichen nur aus üblichen dekorativen Elementen der Waren, für die der Markenschutz beansprucht wird, wird es der Verkehr im Allgemeinen nicht als Herkunftsmittel auffassen, auch wenn sich auf dem Markt noch keine mit dem angemeldeten Zeichen vollständig übereinstimmende Gestaltung findet.

BGH, Beschluss vom 01.072010 – I ZB 68/09Hefteinband
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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