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OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeigen Urteil vom 24.11.2010 – 2 U 113/08

Leitsätze:

1. Zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Markenrechtsverletzungen durch Adword-Anzeigen.

2. Wer Adword-Anzeigen unter Wahl der Option „weitgehend passende Keywords“ aufgibt, ist auch für Markenrechtsverletzungen verantwortlich, die dadurch erfolgen, dass über diese Funktion von Google ein eine fremde Marke enthaltendes Keyword zur Liste der Keywords hinzugefügt wird, bei dem die Anzeige erscheint. Das gilt jedenfalls dann, wenn das hinzugefügte Keyword bei Buchung der Anzeige auf der aufrufbaren Liste der hinzugefügten Keywords erscheint und abgewählt werden kann.

OLG Braunschweig, Urteil vom 24.11.2010 – 2 U 113/08Zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Markenrechtsverletzungen durch Adword-Anzeigen
MarkenG § 14 II Nr 1 und 2, MarkenRL Art 5 Abs 1

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Leitfaden Markenschutz in Google-AdWords – Marken als Keywords

Das nächste Kapitel zum Thema Verwendung von fremden Marken und Werbung mit Keywords ist eröffnet: Im offiziellen Inside AdWords-Blog hat Google mitgeteilt, dass ab dem 14. September 2010 die neue Google-Markenrechtrichtlinie für AdWords und damit eine weitgehende Freigabe zur Schaltung von Marken als Keywords gilt:

“Heute präsentieren wir eine wichtige Änderung der Google-Markenrichtlinie für AdWords. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.
Die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords tritt am 14. September in Kraft. “

Hintergrund: Online-Werben mit Google AdWords

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BGH I ZR 30/07: Google Adwords – Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung von fremden Unternehmenskennzeichen (Beta Layout)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 30/07Beta Layout (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4

Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH I ZR 139/07: Google Adwords – Keine kennzeichenmässige Verwendung bei beschreibender Angabe (PCB-POOL)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 139/07PCB-Pool (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH: Bananabay – Markenverletzung bei Google AdWords Vorlagebeschluss an den EuGH

BGH, Beschluss vom 22.01.2009 – I ZR 125/07Bananabay (OLG Braunschweig)
Erste Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?

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KG Berlin: Keine Rechtsverletzung durch Unternehmenskennzeichen als Keyword

KG Berlin, Urteil vom 09.09.2008 – 5 U 163/07
MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 9 b, § 4 Nr. 10

Amtlicher Leitsatz:

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbeanzeige deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.

2. Jedenfalls fehlt es dann regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr.

3. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und ein unlauteres Abfangen von Kunden ist dann in der Regel zu verneinen.

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LG Braunschweig: Google Adwords – Schokolade

LG Braunschweig, Urteil vom 30.01.2008 – 9 O 2958/07
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

1. Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Urt. v. 07.03.07 – 9 O 2382/06 u. Beschl. v. 04.10.06 – 9 O 1678/06), die vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden ist (Beschluss v.11.12.2006 2 W 177/07, Urt. v. 12.07.07 – 2 U 24/07, Beschl. v. 28.09.07 – 2 U 66/07 u. 2 U 61/07) die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword bei Schalten einer Anzeige im Rahmen der Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellen.

2. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die insoweit beweisbelastete Klägerin beweist – bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft macht -, dass das geschützte Zeichen auch tatsächlich als sogenanntes Keyword genutzt worden ist.

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OLG Frankfurt am Main: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2008 – 6 W 17/08 (rechtskräftig)
MarkenG 14; UWG 4 Nr. 10

Leitsätze:

1. Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.

2. Unter den Ziffer 1. genannten Voraussetzungen wird der Inhaber der fremden Marke auch nicht gezielt behindert (§ 4 Nr. 10 UWG).

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OLG Braunschweig: Google Adwords – bananabay

OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007 – 2 U 24/07 – bananabay
MarkenG §§ 14 Abs 1, Abs 2 Nr 1, Abs 5 Nr 23

1. Einer grundsätzlich vorrangigen markenrechtlichen Unterlassungsklage fehlt nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn zum Zeitpunkt ihrer Erhebung wegen derselben Sachverhaltsgestaltung bereits negative Feststellungsklage erhoben worden ist, weil zum Einen ein klagabweisender Titel im negativen Feststellungsverfahren den Unterlassungskläger nicht zur Vollstreckung berechtigt und zum Anderen dessen Verteidigung im negativen Feststellungsverfahren nicht die Verjährung eines etwaigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs hemmt. (vgl. BGB, Urteil vom 07.07.1994 – I ZR 30/92GRUR 1994, 846, 848 – „Parallelverfahren II“)

2. Wird in einem solchen Fall die markenrechtliche Unterlassungsklage nicht als Widerklage zur bereits anhängig gemachten negativen Feststellungsklage bei dem vom Beklagten angerufenen Gericht geltend gemacht, sondern bei einem anderen, örtlich ebenfalls zuständigen Gericht erhoben, begründet dieses nicht den Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, weil das Gesetz dem Geschädigten die Möglichkeit eröffnet, zwischen mehreren zuständigen Gerichten frei zu wählen (vgl. BGH. Urteil vom 07.07.1994 – I ZR 30/92GRUR 1994, 846, 848 – „Parallelverfahren II“).

3. Die Verwendung einer Marke als Schüsselwort/Keyword im Zusammenhang mit der sog „Adword-Werbung“ stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar, weil damit die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht wird, über die Eingabe einer bestimmten Bezeichnung Produkte aufzufinden und damit gerade die spezifische Lotsenfunktion der Marke ausgenutzt wird, in einem großen Angebot gezielt auf eigene Waren/Produkte hinzulenken.

4. Für eine kennzeichenmäßigen Benutzung ist es unerheblich, ob das von der Suchmaschine gefundene Ergebnis sodann in der Trefferliste aufgeführt wird (so bei der Verwendung des Suchwortes als Metatag) oder im Anzeigenteil erscheint (so bei Benutzung des Suchworts als Schlüsselwort im Rahmen einer Adword-Werbung). In beiden Fällen wird die eigentliche Funktion der Marke genutzt, über ihre kennzeichenspezifische Aussagekraft auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen bzw. zu diesen hinzuführen und das Auswahlverfahren beeinflusst. Lediglich die Ergebnispräsentation erfolgt abweichend.

5. Dass die Ergebnispräsentation bei der Adword-Werbung außerhalb der eigentlichen Trefferliste in einem als Anzeige überschriebenen gesonderten Bereich erfolgt, schließt die Verwechslungsgefahr nicht aus. Den Nutzer veranlasst dieses nicht zu einer differenzierten, die Verwechslungsgefahr ausschließende Betrachtung, weil bei Google in diesem Anzeigenbereich auch Anzeigen von Inserenten erscheinen, die aufgrund ihres Inhalts ihrer Homepages ebenfalls auf der Trefferliste erscheinen, wenn auch auf einen ungünstigeren Platz.

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