Schlagwort-Archive: AdWords

BGH: Bananabay II – Marke als Schlüsselwort (Keyword) für Google Adwords-Anzeige Urteil vom 13.01.2011 – I ZR 125/07

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

BGH, Urteil vom 13.01.2011 – I ZR 125/07Bananabay II
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; MarkenRL Art. 5 Abs. 1 Buchst. a; UWG § 4 Nr. 9 Buchst. b und 10, § 5 Abs. 2

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Leitfaden Markenschutz in Google-AdWords – Marken als Keywords

Das nächste Kapitel zum Thema Verwendung von fremden Marken und Werbung mit Keywords ist eröffnet: Im offiziellen Inside AdWords-Blog hat Google mitgeteilt, dass ab dem 14. September 2010 die neue Google-Markenrechtrichtlinie für AdWords und damit eine weitgehende Freigabe zur Schaltung von Marken als Keywords gilt:

“Heute präsentieren wir eine wichtige Änderung der Google-Markenrichtlinie für AdWords. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.
Die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords tritt am 14. September in Kraft. “

Hintergrund: Online-Werben mit Google AdWords

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OLG Braunschweig: „bund-der-verunsicherten.de“ – Unberechtigte Abmahnung einer kritisierenden Webseite

Die Verwendung einer Domain www.Bund-der-Verunsicherten.de, auf der sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands eines Vereins auseinandergesetzt wird, ist zulässig. Wird eine kritisierende Website betrieben, die unter einer an den Namen der kritisierten Persönlichkeit angeglichen Domain geschaltet wird, liegt darin kein Namensgebrauch, solange distanzierende Zusätze innerhalb der Second-Level-Domain ohne Weiteres erkennen lassen, dass der Betreiber nicht im „Lager“ des Berechtigten steht und zudem der Name so gewählt ist, dass dem Berechtigten die Möglichkeit erhalten bleibt, seinen eigenen Namen als Domain registrieren zu lassen.

Aus denselben Gründen bestehen auch keine Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Bund der Versicherten“ als Überschrift über der Werbeanzeige. Auch insoweit fehlt es an der nötigen Verwechslungsgefahr bzw. Gefahr der Zuordnungsverwirrung, da dem Verkehr ohne weiteres durch die Angabe der Domain „www.bundderverunsicherten.de“ und darüber hinaus auch durch die Gegenüberstellung mit dem Begriff „Bund der Verunsicherten“ deutlich wird, dass es sich nicht um eine Anzeige des Vereins handeln kann.

OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2009 – 2 U 191/09bund-der-verunsicherten.de
§§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 4 MarkenG bzw. § 12 BGB

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Marken in AdWords – Google lockert Richtlinien in den USA

Aus den USA kündigt sich neues Konfliktpotenzial zum Thema Google AdWords an. Ab Juni erweitert Google die bisher nur in den USA, Kanada und Großbritannien angewandte Praxis, die Verwendung von Marken als Keyword nicht zu überprüfen, auf 190 weitere Staanten an (Liste der Regionen, in denen Google nicht die Verwendung von Marken als Keywords überprüft).

Nicht in der Liste enthalten sind die EU-Staaten, Brasilien und Neuseeland. In Europa wird Google die Entscheidung des EuGH zu AdWords abwarten, bevor die Richtlinien geändert werden.

Zur Änderung der Richtlinien (What is Google’s U.S. trademark policy?) heisst es im Google Adwords Blog:

Imagine opening your Sunday paper and seeing ads from a large supermarket chain that didn’t list actual products for sale; instead, they simply listed the categories of products available – offers like „Buy discount cola“ and „Snacks on sale.“ The ads wouldn’t be useful since you wouldn’t know what products are actually being offered. For many categories of advertisers, this is the problem they have faced on Google for some time.

That is why, in an effort to improve ad quality and user experience, we are adjusting our trademark policy in the U.S. to allow some ads to use trademarks in the ad text. This change will bring Google’s policy on trademark use in ad text more in line with the industry standard. Under certain criteria, you can use trademark terms in your ad text in the U.S. even if you don’t own that trademark or have explicit approval from the trademark owner to use it. This change will help you to create more narrowly targeted ad text that highlights your specific inventory.

For example, under our old policy, a site that sells several brands of athletic shoes may not have been able to highlight the actual brands that they sell in their ad text. However, under our new policy, that advertiser can create specific ads for each of the brands that they sell. We believe that this change will help both our users and advertisers by reducing the number of overly generic ads that appear across our networks in the U.S.

(Inside AdWords: Update to U.S. ad text trademark policy)

Konkret soll es also nicht nur möglich sein, Marken als Keyword zu buchen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Text der Anzeige ohne Zustimmung des Markeninhabers zu schalten.

Dabei verweist Google darauf, dass die Kunden im Rahmen der Richtlinie selbst für ihre Anzeigentexte und Keywords verantwortlich sind. Zur Frage, ob Marken im Anzeigentext verwendet werden können, bleibt also der Gang zum Anwalt erforderlich, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Marke in Ihren AdWords-Anzeigen verwenden dürfen.

BGH I ZR 139/07: Google Adwords – Keine kennzeichenmässige Verwendung bei beschreibender Angabe (PCB-POOL)

BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 139/07PCB-Pool (OLG Stuttgart)
MarkenG § 14 Abs. 2

Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH: Bananabay – Markenverletzung bei Google AdWords Vorlagebeschluss an den EuGH

BGH, Beschluss vom 22.01.2009 – I ZR 125/07Bananabay (OLG Braunschweig)
Erste Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?

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BGH Urteil: Markenrecht und Adwords-Werbung bei Google – Der Tag der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zur Verwendung von Marken als Keywords in der Adwords-Werbung von Google Stellung genommen.

Die gute Nachricht: In zwei von drei Entscheidungen hat der BGH markenrechtliche Ansprüche abgelehnt.
In der „PCB-POOL“-Entscheidung wurde eine erlaubte beschreibende Benutzung (PCB als gängige Abkürzung für „printed circuit board“) der Marke angenommen.
In der „Beta-Layout“-Entscheidung, in der es um Unternehmenskennzeichen ging, hat der BGH die Ansicht des OLG Düsseldorf bestätigt, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da der Internetnutzer nicht annehme, dass die getrennt von den Suchergebnissen erscheinende Werbung von der Beta Layout GmbH stamme.

Die schlechte Nachricht: Das entscheidende Verfahren „Bananabay“ hat der BGH ausgesetzt, um die Frage, ob in der Verwendung einer geschützten Bezeichnung als Keyword eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.

Der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm wird hierzu mit den Worten zitiert: „Die eigentlich streitige Frage, ob Adword-Werbung eine markenmäßige Benutzung darstellt, ist damit nach wie vor offen„. (Heise)
Die Rechtslage bleibt also bis zu einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof im Kern weiter unsicher.

Da die Entscheidungen bisher noch nicht mit den Gründen vorliegen, sei zunächst auf die Pressemitteilung des BGH von heute verwiesen.

Aus der Pressemitteilung Nr. 17/2008 vom 22.01.2009:
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Google Adwords: Der Tag der Entscheidung naht

In Sachen Google Adwords hat der Bundesgerichtshof (BGH) den lange erwarteten Termin zur Verkündung einer Entscheidung bekannt gegeben.

Aus der Pressemitteilung 10/2009 vom 15.01.2009:

Verkündungstermin: 22. Januar 2009
(Verhandlungstermin: 9. Oktober 2008)

I ZR 125/07

LG Braunschweig – 9 O 2382/06 – Entscheidung vom 7. März 2007
OLG Braunschweig – 2 U 24/07 – Entscheidung vom 12. Juli 2007

Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke „bananabay“. Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene Marke als so genanntes Adword. Wenn der Nutzer der Suchmaschine einen Suchbegriff eingibt, der mit einem von einem Anzeigenkunden angegebenen Adword übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste in einem mit „Anzeigen“ überschriebenen gesonderten Bereich die Werbeanzeigen derjenigen Kunden, die das Adword bei Google angemeldet haben. Die Klägerin sieht in dem Vorgehen der Beklagten eine Verletzung ihrer Marke. Sie begehrt Unterlassung und Schadensersatz.

Das Berufungsgericht hat eine Verletzung der Marke der Klägerin bejaht. Durch ihre Nutzung als Adword locke die Beklagte Interessenten auf ihre Homepage und zu ihrem Angebot. Es bestehe auch die Gefahr, dass Internetnutzer das Angebot der Beklagten mit dem der Klägerin verwechselten. Diese Gefahr werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Werbung der Beklagten nicht in der Trefferliste, sondern gesondert unter der Rubrik „Anzeigen“ erscheine.

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OLG Frankfurt am Main: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2008 – 6 W 17/08 (rechtskräftig)
MarkenG 14; UWG 4 Nr. 10

Leitsätze:

1. Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.

2. Unter den Ziffer 1. genannten Voraussetzungen wird der Inhaber der fremden Marke auch nicht gezielt behindert (§ 4 Nr. 10 UWG).

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OLG München: Haftung für weitgehend passende Keywords

OLG München, Urteil vom 06.12.07 – 29 U 4013/07
§ 14 Abs. 6 MarkenG i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Leitsatz

Die Schaltung einer Anzeige mit einem zum Schlüsselwort (hier: Impuls) „weitgehend passenden Keyword“ stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens dar.

Der Ansatz einer 1,8 Geschäftsgebühr innerhalb des Gebührenrahmens nach § 2300 VV RVG begegnet im Streitfall aufgrund der Schwierigkeit der Tätigkeit keinen durchgreifenden Bedenken.

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