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BGH: Opel-Blitz auf Spielzeugmodellauto ist keine Markenverletzung

A. Die Voraussetzungen einer Markenverletzung nach § 14 II Nr. 2 MarkenG (bzgl. der Ware Spielzeug):
1.Zwar handelt es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf dem Spielzeugauto um die Benutzung eines mit der Klagemarke (auch für Spielzeug eingetragen) identischen Zeichens für identische Waren
2. Verwechslungsgefahr bzw. gedankliches in Verbindungbringen ist jedoch zu verneinen:
a. Es werden weder die Hauptfunktion der Marke beeinträchtigt:
d.h. den Verbraucher auf die Herkunft der Ware (hier: Spielzeugauto) hinzuweisen,
b.noch sonstige Markenfunktionen beeinträchtigt:
weil die angesprochenen Verbraucher das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit ansehen.
Folglich sehen die Verbraucher darin keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos.

B. Die Voraussetzungen einer Markenverletzung nach § 14 II Nr. 2 MarkenG (bzgl. der Ware Kraftfahrzeug):
Es fehlt die Ähnlichkeit der Marke OPEL für Kraftfahrzeuge und Spielzeugautos, so dass auch die Annahme einer Markenverletzung wegen Begründung einer Verwechslungsgefahr ausscheidet.

C. Die Voraussetzungen einer Markenverletzung nach § 14 II Nr. 3 MarkenG:
Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes einer – für Kraftfahrzeuge – bekannten Marke, fehlt es insoweit an einer unlauteren Beeinträchtigung oder Ausnutzung des Rufs der für Kraftfahrzeuge eingetragenen Marke der Klägerin.

BGH, Urteil vom 14.1.2010 – I ZR 88/08 – Opel-Blitz
§ 14 II Nr.2, 3 MarkenG

Marken in AdWords – Google lockert Richtlinien in den USA

Aus den USA kündigt sich neues Konfliktpotenzial zum Thema Google AdWords an. Ab Juni erweitert Google die bisher nur in den USA, Kanada und Großbritannien angewandte Praxis, die Verwendung von Marken als Keyword nicht zu überprüfen, auf 190 weitere Staanten an (Liste der Regionen, in denen Google nicht die Verwendung von Marken als Keywords überprüft).

Nicht in der Liste enthalten sind die EU-Staaten, Brasilien und Neuseeland. In Europa wird Google die Entscheidung des EuGH zu AdWords abwarten, bevor die Richtlinien geändert werden.

Zur Änderung der Richtlinien (What is Google’s U.S. trademark policy?) heisst es im Google Adwords Blog:

Imagine opening your Sunday paper and seeing ads from a large supermarket chain that didn’t list actual products for sale; instead, they simply listed the categories of products available – offers like „Buy discount cola“ and „Snacks on sale.“ The ads wouldn’t be useful since you wouldn’t know what products are actually being offered. For many categories of advertisers, this is the problem they have faced on Google for some time.

That is why, in an effort to improve ad quality and user experience, we are adjusting our trademark policy in the U.S. to allow some ads to use trademarks in the ad text. This change will bring Google’s policy on trademark use in ad text more in line with the industry standard. Under certain criteria, you can use trademark terms in your ad text in the U.S. even if you don’t own that trademark or have explicit approval from the trademark owner to use it. This change will help you to create more narrowly targeted ad text that highlights your specific inventory.

For example, under our old policy, a site that sells several brands of athletic shoes may not have been able to highlight the actual brands that they sell in their ad text. However, under our new policy, that advertiser can create specific ads for each of the brands that they sell. We believe that this change will help both our users and advertisers by reducing the number of overly generic ads that appear across our networks in the U.S.

(Inside AdWords: Update to U.S. ad text trademark policy)

Konkret soll es also nicht nur möglich sein, Marken als Keyword zu buchen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch im Text der Anzeige ohne Zustimmung des Markeninhabers zu schalten.

Dabei verweist Google darauf, dass die Kunden im Rahmen der Richtlinie selbst für ihre Anzeigentexte und Keywords verantwortlich sind. Zur Frage, ob Marken im Anzeigentext verwendet werden können, bleibt also der Gang zum Anwalt erforderlich, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Marke in Ihren AdWords-Anzeigen verwenden dürfen.