Schlagwort-Archive: Dildoparty

Markenlinks: „Nichts reimt sich auf Uschi“, Carl Benz Motorwagen Nummer 1, Japan Airlines Logo, Starbucks, Dildoparty, Logo für HTML5, UGG Trademark, Product Placement in Movies

„Nichts reimt sich auf Uschi“ – Die Geschichte eines Spruchs

Abmahnung wegen T-Shirt Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“

Vor 125 Jahren: Am 29. Januar 1886 meldet Carl Benz das Patent für seinen Motorwagen Nummer 1 an.

Japan Airlines kehrt zurück zum Kranich-Logo

Neue strategische Ausrichtung – 40 Jahre Starbucks und ein neues Logo

LG Hamburg: Keine Markenverletzung der Wortmarke „Dildoparty“ bei nur beschreibender Verwendung

HTML5 Gets an Official Logo From W3C

UGGLEBO Clogs sues owner of UGG trademark

A Brief History of Conspicuous Product Placement in Movies (via)

LG Hamburg: Markenverletzung „Dildoparty“ Urteil vom 15.07.2010 – 315 O 70/10

Die Verwendung der Bezeichnung „Dildoparty“ stellt keine Verletzung der Marke „Dildoparty“ dar, wenn sie in der konkreten Verwendung von den wesentlichen Teilen des Verkehrs dahingehend verstanden, dass hiermit lediglich eine Verkaufsveranstaltung im privaten Bereich bezeichnet werden soll, auf der Dildos angeboten werden. Bei einer derartigen beschreibende Verwendung fehlt es schon an einer markenmäßigen Verwendung der Marke „Dildoparty“.

Ein Werktitelschutz aufgrund der Domainnamen www.dildoparty-infos.de und www.dildopartie.de kommt nicht in Betracht, wenn sich auf den Internetseiten lediglich der Hinweis „Demnächst mehr an dieser Stelle” sowie ein Button „Dildoparty” befindet, der zu der Webpage www.pepperparties.de weiterleitet. Unter den als Werktitel beanspruchten Domain-Namen sind daher keine redaktionellen Inhalte abrufbar, die einen Werktitelschutz begründen könnten.

LG Hamburg, Urteil vom 15.07.2010 – 315 O 70/10Dildoparty
Art. 9 GMV; § 5 Abs. 3 MarkenG

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