Schlagwort-Archive: Sperrmarke

BPatG: Sachsendampf – Löschung einer bösgläubigen Markenanmeldung Beschluss vom 08.12.2010 – 26 W (pat) 63/07

Zur Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung aufgrund festgestellter Behinderungsabsicht des Markenanmelders.

BPatG, Beschluss vom 08.12.2010 – 26 W (pat) 63/07Sachsendampf
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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BPatG: „Pan Am“ – Anmeldung einer nicht mehr benutzten Marke ist nicht bösgläubig Beschluss vom 19.06.2008 – 27 W (pat) 79/06

Eine Markenanmeldung ist nicht bösgläubig, wenn die Markeninhaberin sich im Insolvenzverfahren befindet und die Marke zum Zeitpunkt der Anmeldung seit mehr als fünf Jahren nicht mehr benutzt wurde.

In dieser lesenswerten Entscheidung des Bundespatentgericht vom 19. Juni 2008 (27 W (pat) 79/06) hat der 27. Senat die Zurückweisung des Löschungsantrags gegen die Wortmarke „Pan Am“, eingetragen u.a. für „Taschen; Bekleidungsstücke; Turn- und Sportartikel“ bestätigt.

Aus den Gründen:
Es fehle bereits am schutzwürdigen Besitzstand der Bezeichnung „Pan Am“. Weder die Antragstellerin habe einen solchen gehabt, noch die amerikanische Fluglinie PanAm American World Airways Inc., denn diese Fluglinie habe sich im Juli 2003 schon im Insolvenzverfahren befunden, den Flugbetrieb bereits 1991 eingestellt und die Marke zum Zeitpunkt der Anmeldung der streitgegenständlichen angegriffenen Marke seit mehr als fünf Jahren nicht mehr benutzt gehabt.

Die Markenanmeldung sei auch nicht sittenwidrig, da die im Verfahren vorgelegte Korrespondenz belege, dass der Markeninhaber versucht habe, vor der Anmeldung mit der amerikanischen Fluglinie einen Lizenzvertrag abzuschließen. Ein Kontakt zu Vertretern der amerikanischen Fluglinie sei aber – wohl aufgrund deren Insolvenz . nicht möglich gewesen . Gegen die sittenwidrige Störungsabsicht des Markeninhabers spreche auch, dass dieser die Marke benutze. Eine frühere eventuell fortbestehende Bekanntheit der Marke „Pan Am“ sei kein Löschungsgrund. Bösgläubigkeit wegen zweckentfremdeter Nutzung der Marke zu unterstellen, widerspreche den Grundsätzen des Markenrechts. Dass ein Unternehmer seine Produkte mit einer Markenkennzeichnung versehe, von der er erwarte, dass sein Zielpublikum sie attraktiv finden möge, sei vielmehr sinnvolles unternehmerisches Handeln.

BPatG, Beschluss vom 19.06.2008 – 27 W (pat) 79/06 – „Pan Am
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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BPatG: Petlas – Rechtsmißbräuchliche Anmeldung einer Marke bei Abmahnung des ausländischen Markeninhabers

Die Markenanmeldung einer ausländischen Marke im Inland ist bösgläubig, wenn die Marke vorrangig der rechtsmissbräuchlichen Behinderung Dritter dienen soll.

Um Rückschlüsse auf die Absichten des Markenanmelders im Zeitpunkt der Anmeldung zu ziehen, hat sich die Fragestellung bewährt, welche Zielsetzungen sich nach der Markenanmeldung bzw. -eintragung im Verhalten des Anmelders manifestiert haben.

Es lässt den Schluss zu, dass die Marke vorrangig der rechtsmissbräuchlichen Behinderung dienen soll, wenn der Anmelder der inländischen Marke massiv gegen den ausländischen Markeninhaber und dessen Geschäftspartner vorgeht.

BPatG, Beschluss vom 21.08.2009 – 28 W (pat) 113/08Petlas
§§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

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BPatG: „Lady Di“ Beschluss vom 02.03.2004 – 24 W (pat) 36/02

Zur Bösgläubigkeit der Markenanmeldung „Lady Di“.

BPatG, Beschluss vom 02.03.2004 – 24 W (pat) 36/02„Lady Di“
§ 50 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

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