Registernummr: 30627974
Wort-/Bildmarke: GIGA
Anmeldetag: 02.05.2006
Inhaber: GIGA Digital Television GmbH, Köln
Klassen: 41, 22, 39
Der Spartensender Giga fällt Sparmaßnahmen seines Eigentümers Premiere zum Opfer. Der Gaming-Kanal produziert ab sofort kein neues Programm mehr, bis zum endgültigen Sendestopp Ende März laufen Wiederholungen. Allen 53 Mitarbeitern sei heute gekündigt worden, sagte ein Premiere-Sprecher der dpa.
Riegel: … Früher konnte man neuen Produkten einfach irgendwelche Fantasienamen geben. Aber heute meint immer gleich irgendwer, es würden irgendwelche Rechte verletzt.
WELT ONLINE: Zum Beispiel?
Riegel: Wir haben mit „Bronchiol“ ein neues Produkt aus Fruchtgummi mit einem Kräuterkern, da ist unter anderem japanische Minze drin. Deshalb haben wir den Fudschijama auf die Packung gemalt und ich hab mir dazu den Namen „Hustifuji“ ausgedacht. Es dauerte keine zwei Monate, da hatten wir die erste Abmahnung von einer Verbraucherorganisation auf den Tisch liegen: Der Name des Produktes beinhalte ein Heilsversprechen, nämlich dass es gegen Husten helfe, hieß es. Und das ist verboten.
WELT ONLINE: Was war die Folge?
Riegel: Der schöne Name verschwand wieder. Ich hatte mir ja schon vorher so etwas gedacht, deshalb hatten wir „Hustifuji“ nur als Extra-Aufkleber auf die Packung geklebt. So hält sich der Schaden wenigstens in Grenzen, wir können die Tüten weiter verwenden. Aber jetzt muss ich mir wieder einen neuen ausdenken.
LG München I, Urteil vom 30.08.2008 – 33 O 6300/08 –
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG
Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „BUNTE WOCHE“, eingetragen u.a. für Zeitschriften und der Zeitschrift „MEINE BUNTE WOCHE“. Die Marke „BUNTE WOCHE“ verfügt über zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft.
Das Landgericht München hat heute eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Kaiser Bräu bestätigt. In einem Werbespot hatte die Brauerei unerlaubt mit dem Namen der FC-Bayern-Trainers Jürgen Klinsmann geworben. Dagegen hatte sich Klinsmann per einstweiliger Verfügung gewehrt.
Werben mit ‚Klinsmann’… – … aber ohne dessen Zustimmung –
Die 9. Zivilkammer hat in einem heute ergangenem Urteil einer Brauerei verboten, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit
„Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann…“
zu bewerben. Der frühere Fußball-Nationalspieler und jetzige Trainer des FC Bayern hatte einer solchen Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt und diese auch nicht dulden wollen. Gegenstand des Rechtsstreits waren nur Unterlassungsansprüche, nicht auch Schadensersatzforderungen wegen der Namensnutzung.
(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 16992/08; nicht rechtskräftig)
Hubert Burda Media hat am Mittwoch das Aus für gleich zwei Zeitschriften verkündet. Es trifft das Technikmagazin “Tomorrow”, das immerhin seit zehn Jahren existiert, und den Frauentitel “Young”, den es seit sechs Jahren gibt.
Philipp Welte, Zeitschriftenvorstand bei Hubert Burda Media, begründet diese Maßnahmen mit den drastischen Folgen der Wirtschaftskrise: „Objekte, die schon in Friedenszeiten nur bedingt funktionieren, tun dies erst recht nicht in Kriegszeiten.“
Seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den §§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt. Unter dem Begriff geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt (§ 5 Abs. 1 MarkenG).
Eine Definition des Begriffs „Werktitel“ liefert das Gesetz gleich mit (§ 5 Abs. 3 MarkenG):