Das Landgericht München hat heute eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Kaiser Bräu bestätigt. In einem Werbespot hatte die Brauerei unerlaubt mit dem Namen der FC-Bayern-Trainers Jürgen Klinsmann geworben. Dagegen hatte sich Klinsmann per einstweiliger Verfügung gewehrt.
Werben mit ‚Klinsmann’… – … aber ohne dessen Zustimmung –
Die 9. Zivilkammer hat in einem heute ergangenem Urteil einer Brauerei verboten, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit
„Frisch, sauber, rein, neudeutsch sagt man clean und genau woher meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann…“
zu bewerben. Der frühere Fußball-Nationalspieler und jetzige Trainer des FC Bayern hatte einer solchen Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt und diese auch nicht dulden wollen. Gegenstand des Rechtsstreits waren nur Unterlassungsansprüche, nicht auch Schadensersatzforderungen wegen der Namensnutzung.
(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 16992/08; nicht rechtskräftig)