BPatG, Beschluss vom 23.02.2009 – 30 W (pat) 75/07 – Laura’s Girls
Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke Laura’s Girls und Laura u.a. für Frauenzeitschriften.
BPatG, Beschluss vom 23.02.2009 – 30 W (pat) 75/07 – Laura’s Girls
Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke Laura’s Girls und Laura u.a. für Frauenzeitschriften.
BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 27 W (pat) 13/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Keine Verwechslungsgefahr zwischen der für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) eingetragenen Wortmarke „heute“ mit der Wortmarke „heuteKino!“.
BPatG, Beschluss vom 24.04.2007 – 24 W (pat) 31/06
MarkenG § 36 Abs. 4 Markenrechtsrichtlinie Art. 13
Leitsatz:
Die auf § 36 Abs. 4 MarkenG gestützte Zurückweisung einer Markenanmeldung wegen nicht behobener Mängel bei der Formulierung der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen darf grundsätzlich nur im Umfang des mängelbehafteten Teils des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen, nicht in vollem Umfang der Anmeldung erfolgen. Dass § 36 Abs. 4 MarkenG im Unterschied zu § 37 Abs. 5 MarkenG nicht ausdrücklich die teilweise Zurückweisung einer Anmeldung regelt, ändert daran nichts.
BPatG, Beschluss vom 07.08.2006 – 25 W (pat) 73/04 – Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO i. V. m. § 61 Abs. 1 RVG
Für markenrechtliche Widerspruchs-Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht beträgt der gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gegenstandswert im Regelfall 20.000,– EURO.