BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 27 W (pat) 13/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Keine Verwechslungsgefahr zwischen der für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) eingetragenen Wortmarke „heute“ mit der Wortmarke „heuteKino!“.
BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 27 W (pat) 13/08 –
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Keine Verwechslungsgefahr zwischen der für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) eingetragenen Wortmarke „heute“ mit der Wortmarke „heuteKino!“.