BPatG 26 W (pat) 39/08: WHESSKEY

Das Wort „WHESSKY“ verfügt über die erforderliche Unterscheidungskraft und ist als Marke schutzfähig, da die angesprochenen Verkehrskreise es in Bezug auf sämtliche Waren – hier u.a. alkoholische Getränke (ausgenommen Biere), einschließlich Spirituosen – als Fantasiebezeichnung auffassen werden.

Im Gegensatz zur Rechtslage unter der Geltung des Warenzeichengesetzes besteht seit Einführung des Markengesetzes im Jahr 1995 kein Raum mehr für die Zurückweisung erkennbarer Abwandlungen beschreibender Angaben.

Der Schutzbereich der angegriffenen Marke „WHESSKEY“ umfasst im Kollisionsfall nicht die beschreibende Verwendung der beschreibenden Begriffe „Whisky/ Whiskey“.

BPatG, Beschluss vom 18.02.2009 – 26 W (pat) 39/08 – Wortmarke WHESSKEY
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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OLG Hamburg: Erstreckung eines Verbotstenors auf ähnliche Domainnamen (günstigert.de)

Unabhängig von der konkreten Reichweite der Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, kann deren Anwendung im Markenrecht wegen der Besonderheit dieser Rechtsmaterie nicht dazu führen, das von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke auch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die – unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung – allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das Verbot war. (Rn. 3)

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2009 – 5 W 1/09 – „gübstiger.de“ und „günstigert.de“
§§ 567, 793 ZPO

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HABM-Gebühren für Gemeinschaftsmarke sinken um 40%

Die Gebühren beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für die Online-Anmeldung von Gemeinschaftsmarken werden wie angekündigt zum 1. Mai 2009 deutlich um bis zu 40% gesenkt.

Das Gebührensystem wird vereinfacht, indem die bisherige Unterscheidung zwischen Registrierungs- und Anmeldegebühren entfällt. An ihre Stelle tritt eine Gebühr für die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken. Die Kosten einer Gemeinschaftsmarke in bis zu 3 Klassen betragen dann zukünftig 1.050 EUR (e-filing: 900 EUR) und für jede zusätzliche Klasse 150 EUR.

Pressemitteilung HABM vom 31.03.2009 (englisch, pdf)

OLG Hamburg: Farbmarkenverletzung Nivea-Blau

1. Die konturlose Farbmarke „NIVEA-Blau“ ist für Haut- und Körperpflegeprodukte durchschnittlich kennzeichnungskräftig. Dabei ist neben den Besonderheiten des Marktes und der Verwendung auch anderer Farben durch die Markeninhaberin der Umstand zu berücksichtigen, dass Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist.

2. Wird ein dem „NIVEA-Blau“ ähnliches Blau als Hintergrundfarbe für Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten verwendet, die gut sichtbar durch die bekannte Wortmarke DOVE und die Bildmarke der Taube gekennzeichnet sind, sieht der Verkehr in der Hintergrundfarbe keinen Herkunftshinweis.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.11.2008 – 5 U 148/07
§§ 529, 533 ZPO; §§ 14, 4 MarkenG

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BPatG 29 W (pat) 67/07: Bleistift mit Kappe

Leitsatz:

1. § 9 Abs. 1 Satz 2 MarkenV steht der Einreichung von Ansichten von Teilen eines dreidimensionalen Zeichens nicht entgegen, wenn aus dem abgebildeten Gegenstand und der Art der Darstellung hinreichend deutlich wird, dass sie sich auf die zweidimensionale grafische Wiedergabe des angemeldeten Zeichens beziehen und zu einer einzigen Markenanmeldung gehören.

2. Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist.

BPatG, Beschluss vom 10.12.2007 – 29 W (pat) 67/07Bleistift mit Kappe
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

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Links 15-09: EU-Logo Wettbewerb, Bing, AdsandBrands, Archivo Histórico, Fabergé, Obamas Hund Bo, Obama Trademark, Domize

Logo-Design-Wettbewerb: Create the new EU organic Logo (via dt: Europäisches Bio-Logo gesucht)

Kiev? Kumo? Bing? Software-Riese Microsoft sucht mal wieder einen Namen für seine Super-Suchmaschine. Im Sommer soll das Web-Wunder starten – über die bisherigen Namensvorschläge spotten sogar Microsoft-Entwickler. (via)

Zeitreise durch die Werbewelt ab 1690: Über 20.000 deutsche und internationale Werbeanzeigen (via create or die)

Zeitreise in das spanische Markenarchiv: The Spanish Patents and Trademarks Office (SPTO) has created a free on-line database called “Historic Archive” -“Archivo Histórico”- that allows the consultation of the early volumes of the SPTO’s Intellectual Property Gazette (from 1886 to 1965). (class46)

Das „Hennen-Ei“: Das Rätsel der letzten Zareneier von Fabergé (Handelsblatt)

Wie heißt der Hund der Obamas? – Bo. (The Obamas have a dog. And the dog has a name)

My New Favorite Barack Obama Inspired Pro Se Trademark Application (via Las Vegas Trademark Attorney)

„The fastet Domain Name Search Ever“: Schnelles und schick designtes Tool mit dem man die Verfügbarkeit von Domains mit den Endungen .com, .net und .org. überprüfen kann: Domize (via domain-recht)

BPatG 29 W (pat) 101/06: VOLLEROTIK

Das Wort „VOLLEROTIK“ weist unter Zugrundelegung des Bedeutungsgehalts „Pornografie“ einen engen beschreibenden Bezug zu Waren und Dienstleistungen wie Videofilmen, Zeitungen, Leder, Bekleidung, Spiele und internetbezogene Dienstleistungen auf und ist daher nicht als Marke eintragungsfähig.

BPatG, Beschluss vom 28.01.2009 – 29 W (pat) 101/06 – Wortmarke VOLLEROTIK
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG

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BPatG 33 W (pat) 113/07: Tigerbits

Zwischen den Marken Tigerbits, Basic Tiger und Tiger C, eingetragen u.a. für Software, besteht keine Verwechslungsgefahr.

BPatG, Beschluss vom 10.03.2009 – 33 W (pat) 113/07Tigerbits ./. 1. Basic Tiger 2. Tiger C
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BPatG Entscheidungen 15/2009

In der 15. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG

BPatG, Beschluss vom 06.04.2009 – 25 W (pat) 3/06 – Löschung der Farbmarke Lila (Dentale Abformmasse) BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 42/08 – Wortmarke charterflug24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „charterflug24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten) Dienstleistungen „Stromversorgung und Verteilung von Elektrizität; Dienstleistungen in Bezug auf Produktdesign“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 04.03.2009 – 26 W (pat) 41/08 – Wortmarke reisebuchung24 für Dienstleistungen der Klassen 38, 39 und 42. Die Beschwerde ist begründet, soweit die Markenstelle den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „reisebuchung24“ für die (unter I. dieses Beschlusses aufgeführten9 Dienstleistungen der Klassen 39 und 42, beginnend ab „Einpacken von Waren“ bis „computergestütztes Konstruieren und technisches Zeichnen“ zurückgewiesen hat. BPatG Volltext

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EuG: ALLSAFE

EuG, Urteil vom 25.03.2009 – T?343/07 –
Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ALLSAFE – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Die maßgeblichen Verkehrskreise verstehen die Marke ALLSAFE als Beschreibung eines Merkmals der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nämlich ihres Zwecks, die Sicherheit insbesondere auf dem Gebiet des Transports zu gewährleisten. Damit besteht das Zeichen aus einer Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art und der Bestimmung dieser Waren und Dienstleistungen dient (Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/ 94).

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