Schlagwort-Archive: Unterscheidungskraft

BPatG: Markenschutz für das „Hofbräuhaus“ Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06

Die Bildmarke „Hofbräuhaus“, angemeldet für die Waren und Dienstleistungen „Biere, Biermischgetränke; Mineralwässer und andere kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Erlebnisgastronomie“, ist schutzfähig. Es besteht kein Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, da die angemeldete Marke hinreichend unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig ist. Die Bildmarke stellt eine stark stilisierte Darstellung mit grafisch charakteristischen Merkmalen wie die architektonische Ausgestaltung in drei versetzte Gebäudeteile mit unterschiedlichen Dach- und Fassadentypen wie Erker und Arkaden, die über die bloße Beschreibung eines Gebäudes hinausgehen, dar. Hinzu kommt, dass die angemeldete Marke keine bildliche Darstellung eines Gasthauses oder Geschäftes zeigt, sondern eines „neutralen“ Gebäudes, weshalb ein unmittelbarer Hinweis und Sachzusammenhang im Hinblick auf die Veräußerung der in der Anmeldung beanspruchten Getränke bzw. auf das Angebot der gastronomischen Dienstleistungen zu verneinen ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden vielmehr bedingt durch die stilisierten grafischen Elemente und die dadurch entstehende hinreichende Verfremdung vom Eindruck eines real existierenden Gebäudes weggeführt.

BPatG, Beschluss vom 23.01.2008 – 26 W (pat) 110/06Hofbräuhaus
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Weiterlesen

BGH: Fronthaube

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 – I ZB 37/04 – Fronthaube (Bundespatentgericht)
MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 3

a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i. S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.

b) Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.

Weiterlesen

BPatG: My World

BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 29 W (pat) 134/05My World
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Zu offenen Fragen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft von Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Spannungsfeld der Anforderungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu BerlinCard, Cityservice und LOKMAUS einerseits und FUSSBALL WM 2006, WM 2006 andererseits.

Weiterlesen

EuGH: BioID

EuGH, Urteil vom 15.09.2005 – C-37/ 03 P
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/ 94 – Wortbildmarke – BioID – Absolutes Eintragungshindernis – Marke ohne Unterscheidungskraft“

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-91/ 01 (BioID/ HABM [BioID], Slg. 2002, II-5159) wird aufgehoben.

2. Die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Februar 2001 wird abgewiesen.

3. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten beider Instanzen.

Weiterlesen

BPatG: Leonardo Da Vinci

BPatG, Bschluss vom 24.10.2007 – 28 W (pat) 103/06Leonardo Da Vinci
§§ 50 Abs.1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

1. Die zwingend erforderliche Eignung einer Marke, eine betriebliche Herkunftsfunktion erfüllen zu können, bedarf positiver Feststellungen und ist nicht etwa bereits dann zu bejahen, wenn es nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass ein angemeldetes Zeichen bei entsprechend herausgestellter Verwendung nicht doch noch von einem Teil des Verkehrs als Marke angesehen wird.

2. Die Namen historischer Persönlichkeiten sind Teil des kulturellen Erbes der Allgemeinheit. Ein Markencharakter wird ihnen vom Verkehr deshalb in aller Regel nicht zugeordnet.

3. Der Name „Leonardo Da Vinci“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht schutzfähig und deshalb im Register zu löschen (§§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Weiterlesen

HABM: RadioCom

HABM, Entscheidung vom 07.07.2006 – R 1266/2005-1 – RadioCom

Somit ist die Marke, die sich aus den Worten „Radio“ und „Com“ zusammensetzt und bei der kein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtbegriff und der bloßen Summe ihrer einzelnen Bestandteile besteht, für die angemeldeten Dienstleistungen eine beschreibende Angabe im Sinne des Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c GMV, die für Wettbewerber freigehalten werden muss.

Weiterlesen

BGH: Urlaub direkt

BGH, Urteil vom 22.04.2004 – I ZR 189/01 – URLAUB DIREKT
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2

Der Wortfolge „URLAUB DIREKT“ fehlt für Dienstleistungen im Bereich des Tourismus wegen des ausschließlich beschreibenden Bezugs jegliche Unterscheidungskraft. Diese Wortkombination kann daher ohne Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) keine Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/ Bildmarke bewirken, die für entsprechende Dienstleistungen eingetragen ist.

Weiterlesen

BPatG: aufrecht

BPatG, Beschluss vom 30.10.2007 – 24 W (pat) 9/07aufrecht
§ 8 Abs. 2 MarkenG

Der Begriff „aufrecht“ ist nicht mangels Unterscheidungskraft von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, da er für Dienstleistungen eines Rechtsanwalt nicht unmittelbar beschreibend ist.

Weiterlesen

BGH: Westie-Kopf

BGH, Beschluss vom 3.07.2003 – I ZB 21/01Westie-Kopf
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 70 Abs. 4

1. Eine aus einer zurückverweisenden Entscheidung des Bundespatentgerichts folgende Bindung des Patentamts an die rechtliche Beurteilung, aus der für das Bundespatentgericht bei erneuter Befassung mit der Sache eine Selbstbindung folgen kann, wirkt nicht gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht.

2. Einer bildlichen Darstellung (hier: Kopf eines Westhighland White Terriers), die vom Verkehr auch als Bestimmungsangabe (hier: Hundefutter) verstanden wird, fehlt für die genannte Ware jegliche Unterscheidungskraft.

Weiterlesen

BGH: Gute Zeiten – Schlechte Zeiten

BGH, Beschluss vom 17.05.2001 – I ZB 60/98Gute Zeiten – Schlechte Zeiten
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Der Wortfolge „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ fehlt für Tonträger, Bücher, Magazine, Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, Fernsehunterhaltung und Filmproduktion wegen des thematischen Bezugs zu diesen Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Dagegen sind für Waren und Dienstleistungen, bei denen der Verkehr dieser Wortfolge keine inhaltliche Beschreibung entnimmt, die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG nicht gegeben.

Weiterlesen