Schlagwort-Archive: BerlinCard

BPatG: DeutschlandCard

BPatG, Beschluss vom 15.04.2008 – 33 W (pat) 13/07 – DeutschlandCard
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Leitsatz:

Zwischen der angemeldeten Wortmarke „DeutschlandCard“ und den (noch) beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42, die insbesondere Informations- und Servicekarten (Smartcards), Datenlesegeräte hierfür, Entwicklung, Organisation von Kundenbindungssystemen sowie Plattformen hierfür und Druckereierzeugnisse sowie elektronische Publikationen umfassen, besteht ein derart enger beschreibender Bezug, dass das angesprochene allgemeine Publikum bzw. der Fachverkehr ohne weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Sinngehalt als solchen in Richtung auf eine Multifunktionskarte (Ausweis-, Berechtigungs-, Informations-, Bonus-, Prämien-, Kredit-, Zahlungs-, Service- und/oder Kundenkarte) erfasst und deshalb in der Beschreibung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.12.2004 – ZB 12/02, GRUR 2005, 417 – BerlinCard).

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BPatG: My World

BPatG, Beschluss vom 12.12.2007 – 29 W (pat) 134/05My World
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Zu offenen Fragen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft von Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Spannungsfeld der Anforderungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu BerlinCard, Cityservice und LOKMAUS einerseits und FUSSBALL WM 2006, WM 2006 andererseits.

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BPatG: MP3 Surround

BPatG, Beschluss vom 24.04.2007 – 27 W (pat) 67/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Der Begriff „MP3“ wird im Verkehr als beschreibende und gattungsbegriffliche Bezeichnung verwendet. Einer Registrierung als Marke steht damit das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen.

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