BPatG, Beschluss vom 30.10.2007 – 24 W (pat) 9/07 – aufrecht
§ 8 Abs. 2 MarkenG
Der Begriff „aufrecht“ ist nicht mangels Unterscheidungskraft von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, da er für Dienstleistungen eines Rechtsanwalt nicht unmittelbar beschreibend ist.