Schlagwort-Archive: Unternehmenskennzeichen

BGH: DB Immobilienfonds

BGH, Urteil vom 05.10.2000 – I ZR 166/98DB Immobilienfonds (OLG Frankfurt a. M.)
MarkenG § 5 Abs. 1 und Abs. 2, § 15 Abs. 2

Unternehmenskennzeichen, die aus einer als Wort nicht aussprechbaren Buchstabenkombination bestehen – hier: DB Immobilienfonds – kann in der Regel, sofern sie nicht einen konkret beschreibenden Begriffsinhalt haben, die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden. Ihrem Schutz nach § 15 Abs. 2 MarkenG steht in diesem Fall grundsätzlich auch kein Freihaltungsbedürfnis entgegen.

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BGH: Telekom

BGH, Urteil vom 27.11.2003 – I ZR 79/01 – Telekom (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 und Abs. 4

a) Die Bezeichnung „Telekom“ ist eine geläufige Abkürzung des Begriffs „Telekommunikation“ und deshalb als Unternehmenskennzeichen von Hause aus nicht unterscheidungskräftig; sie kann die für einen Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG erforderliche namensmäßige Unterscheidungskraft nur durch Verkehrsgeltung erwerben.

b) Bei normaler Kennzeichnungskraft des Klagezeichens ist trotz Branchenidentität die Zeichenähnlichkeit zwischen „Telekom“ und „01051 Telecom“ zu gering, um eine Verwechslungsgefahr i. S. von § 15 Abs. 2 MarkenG zu begründen.

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BGH: „Euro Telekom“ – Anspruch auf Löschung von Domain-Namen Urteil vom 19.07.2007 – I ZR 137/04

BGH, Urteil vom 19.07.2007 – I ZR 137/04Euro Telekom (OLG Köln)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2

Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt.

Der Erfahrungssatz, dass der Verkehr einem Zeichen, das durch seine isolierte Verwendung im Geschäftsverkehr zunehmend eine herkunftshinweisende Funktion erhalten hat, auch dann einen stärkeren Herkunftshinweis entnimmt, wenn er dem Zeichen als Bestandteil eines anderen Zeichens begegnet, ist grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn es sich bei dem Zeichen um eine von Haus aus beschreibende Bezeichnung handelt (Ergänzung zu BGH GRUR 2003, 880, 881 – City Plus).

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LG Stuttgart: Räumliche Beschränkung des Schutzbereichs der geschäftlichen Bezeichnung einer Apotheke

LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2005 – 17 O 426/05
§§ 15 Abs. 1 und 4, 5 Abs. 1 und 2 MarkenG

Leitsätze

1. Die Bezeichnung „Uhland-Apotheke“ genießt als Etablissementbezeichnung örtlich begrenzten Schutz als Unternehmenskennzeichen i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG für das Stadtgebiet, in dem die Apotheke betrieben wird.

2. Anders als der Verpächter einer Apotheke kann der Vermieter der Räume, in denen diese betrieben wird, selbst dann nicht Inhaber der Kennzeichenrechte sein, wenn er die Räume speziell für den Betrieb einer Apotheke erbaut hat und die Idee für den Namen der Apotheke von ihm stammt. Die Kennzeichenrechte sind vielmehr schon aus apothekenrechtlichen Gründen bei dem die Räume mietenden Apotheker als Betriebsinhaber entstanden.

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BGH: Otto

BGH, Urteil vom 21.07.2005 – I ZR 293/02Otto (OLG Hamburg)
MarkenG § 26 Abs. 1

Ein Versandhändler, der eine Vielzahl unterschiedlicher Waren vertreibt, die zum Teil von bekannten Markenherstellern und zum Teil von unbekannten Herstellern stammen und als Gemeinsamkeit lediglich den Vertriebsweg aufweisen, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragenen Marken mit deren Verwendung auf und in seinen Katalogen und auf den Versandtaschen nicht rechtserhaltend.

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BGH: Segnitz.de

BGH, Urteil vom 09.06.2005 – I ZR 231/01Segnitz.de (OLG Bamberg)
BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.

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BGH: Seicom

BGH, Urteil vom 24.02.2005 – I ZR 161/02Seicom (OLG Stuttgart)
MarkenG § 5 Abs. 2, §§ 12, 51 Abs. 1

Mit der endgültigen Aufgabe der Firma ist in der Regel auch der Verlust des aus dem Firmenschlagwort gebildeten Unternehmenskennzeichens verbunden. Davon unberührt bleibt, daß das alte Firmenschlagwort als besondere Geschäftsbezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Altern. 3 MarkenG neben der neuen Firma Schutz (für einen Teil des Geschäftsbetriebs) mit eigener Priorität erlangen kann.

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BGH: Literaturhaus

BGH, Urteil vom 16.12.2004 – I ZR 69/02Literaturhaus (OLG München)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 10, § 8 Abs. 1; BGB §§ 12, 276 Fa a. F. (c. i. c.)

a) Der Bezeichnung „Literaturhaus e. V.“ fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.

b) Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

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BGH: Räucherkate

BGH, Urteil vom 16.12.2004 – I ZR 177/02 – Räucherkate (OLG Düsseldorf)
MarkenG § 5 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 UWG § 3, § 4 Nr. 9 Buchst. a

a) Gebäude werden regelmäßig vom Verkehr nur in ihrer technischen Funktion und ästhetischen Gestaltung und nicht als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen. Für eine vom Regelfall abweichende Verkehrsauffassung sind besondere Anhaltspunkte erforderlich.

b) Eine mit Benutzungsaufnahme geschützte besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens i. S. von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG muß über Namensfunktion verfügen.

c) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens nach § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 MarkenG setzt eine kennzeichenmäßige Verwendung der kollidierenden Bezeichnung voraus.

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