Schlagwort-Archive: rechtserhaltende Benutzung

BPatG: FRUIT SHOT – rechtserhaltende Benutzung des Markenwortes durch „Fruitshot®“ Beschluss vom 19.01.2011 – 26 W (pat) 11/10

Die angegriffene Marke „FRUIT SHOT“ ist wegen Verwechselungsgefahr mit der wortgleichen Widerspruchsmarke „FRUIT SHOT“ zu löschen.

Die allein beanstandete Verwendung des Wortes „Fruitshot®“ anstelle von „FRUIT SHOT“ stellt eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „FRUIT SHOT“ im Sinne des § 26 Abs. 1, 3 MarkenG dar. Dem steht nicht entgegen, dass sich das schwach kennzeichnungskräftige Markenwort zur Beschreibung des in räumlicher Nähe zu „Fruitshot®“ ebenfalls auf dem Etikett erwähnten Fruchtsaft – Mineralwassergemisches eignet und in einer im Vergleich zur Registereintragung leicht veränderten Schreibweise verwendet wird.

BPatG, Beschluss vom 19.01.2011 – 26 W (pat) 11/10FRUIT SHOT
§§ 66 Abs. 1 S. 1, 42 Abs. 1, 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke „Absolut“ und der Gemeinschaftsmarke „ABSOLUT“ Beschluss vom 01.03.2010 – 26 W (pat) 28/09

Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke „Absolut“ und der Gemeinschaftsmarke „ABSOLUT“. Zwischen den Waren „Biere“ und „alkoholische Waren (ausgenommen Biere)“ und „Wodka“ besteht unter dem Gesichtspunkt, dass die angesprochenen Waren gemeinsam in Getränkemärkten (wenngleich in der Regel in getrennten Regalen, häufig allerdings in räumlicher Nähe) angeboten werden, jedenfalls eine geringe Warenähnlichkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1997, 26 W (pat) 185/96).

BPatG, Beschluss vom 01.03.2010 – 26 W (pat) 28/09Wortmarke „Absolut“ und Gemeinschaftsmarke „ABSOLUT“
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

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BGH: Otto

BGH, Urteil vom 21.07.2005 – I ZR 293/02Otto (OLG Hamburg)
MarkenG § 26 Abs. 1

Ein Versandhändler, der eine Vielzahl unterschiedlicher Waren vertreibt, die zum Teil von bekannten Markenherstellern und zum Teil von unbekannten Herstellern stammen und als Gemeinsamkeit lediglich den Vertriebsweg aufweisen, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragenen Marken mit deren Verwendung auf und in seinen Katalogen und auf den Versandtaschen nicht rechtserhaltend.

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