Schlagwort-Archive: LG Stuttgart

„Schleichbären“ verletzen die Wort-/Bildmarke „Schleich“

Die Entscheidung deutete sich bereits in der mündlichen Verhandlung vom 14.01.2010 an: Die Beklagte M. Schleich darf ihre handgefertigten Teddybären nicht mehr unter der Bezeichnung „Schleichbären“ vertreiben, weil sie dadurch die eingetragene Wort-Bildmarke der Klägerin verletzt. Dass sie den eigenhändig gefertigten Bären – wie dies bei Teddymanufakturen in Liebhaberkreisen häufig vorkommt – im Grunde nur ihren eigenen Nachnamen hinzufügt, ändert daran nichts. (Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18. März 2010 – 17 O 446/09)

Hintergrund

Die klagende Schleich GmbH verwendet eine Geschäftsbezeichnung und eine Marke, die auf den mittlerweile verstorbenen Unternehmensgründer, Herrn Friedrich Schleich, zurückgehen. Das Unternehmen stellt seit 58 Jahren Plastikfiguren her und ist eines der umsatzstärksten Unternehmen in der deutschen Spielwarenbranche. Die naturgetreuen Plastiktiere fehlen in keinem namhaften Spielwarengeschäft. Die Beklagte fertigt seit 2003 Plüschbären zwar weniger für Kinderhände, sondern eher für Sammler. Gleichwohl zählen Teddybären typischerweise zu den Spielwaren. Die Gefahr von Verwechslungen mit der Klägerin und den von ihr hergestellten Tieren ist naheliegend, auch wenn M. Schleichs Unikate nicht über Spielwarengeschäfte, sondern über das Internet und auf Sammlermessen verkauft werden. Auch die Schleich GmbH ist mit ihrem Angebot im Internet präsent, so dass teilweise übereinstimmende Vertriebswege bestehen.

Entscheidung: Die Bezeichnungen „Schleichbären“ und „Schleich“ sind im Bereich Spielwaren verwechslungsfähig

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LG Stuttgart: Michael Jackson Double Show („King of Pop“) Urteil vom 22.10.2009 – 17 O 429/09

Zur Aktivlegitimation hinsichtlich eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, des Rechts am eigenen Bilde sowie der Werktitelrechte eines verstorbenen Künstlers.

LG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009 – 17 O 429/09Michael Jackson Double Show
§ 22 KUG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

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LG Stuttgart: Hartplatzhelden – Videomitschnitte von Amateurfussballspielen

LG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 – 41 O 3/08 KfH – Hartplatzhelden.de
§§ 3, 8 UWG

Zwischen einem regionalen Fussballverband und einen Internetportal besteht ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen.

Die Veröffentlichung von Filmaufzeichnungen von Amateurfussballspielen auf einem Internetportal stellt einen unzulässigen Eingriff in das alleinige Verwertungsrecht des Fussballverbandes als Veranstalter von Fußballspielen im Amateurbereich dar.

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LG Stuttgart: Räumliche Beschränkung des Schutzbereichs der geschäftlichen Bezeichnung einer Apotheke

LG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2005 – 17 O 426/05
§§ 15 Abs. 1 und 4, 5 Abs. 1 und 2 MarkenG

Leitsätze

1. Die Bezeichnung „Uhland-Apotheke“ genießt als Etablissementbezeichnung örtlich begrenzten Schutz als Unternehmenskennzeichen i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG für das Stadtgebiet, in dem die Apotheke betrieben wird.

2. Anders als der Verpächter einer Apotheke kann der Vermieter der Räume, in denen diese betrieben wird, selbst dann nicht Inhaber der Kennzeichenrechte sein, wenn er die Räume speziell für den Betrieb einer Apotheke erbaut hat und die Idee für den Namen der Apotheke von ihm stammt. Die Kennzeichenrechte sind vielmehr schon aus apothekenrechtlichen Gründen bei dem die Räume mietenden Apotheker als Betriebsinhaber entstanden.

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LG Stuttgart: Rechtsschutz von generischen Umlaut-Domains – bürger.de

LG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2005 – 17 O 128/05
§§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2; 15 Abs. 2 MarkenG

Leitsätze

Aus der Inhaberschaft an einer Domain mit umschriebenem Umlaut lässt sich ein Recht an der entsprechenden IDN (Umlautdomain) nicht herleiten. Es bleibt dabei, dass bei Gattungsbegriffen in aller Regel das Prioritätsprinzip gilt.

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LG Stuttgart: Bildnisveröffentlichung im Rahmen kritischer Zeitungsberichterstattung

LG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2005 – 17 S 3/05
§ 23 KUG

Persönlichkeitsrechtsverletzung im Rahmen kritischer Zeitungsberichterstattung über „Internet-Modelagenturen“: Verneinung eines Geldentschädigungsanspruchs bei Bildnisveröffentlichung einer Betroffenen

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