50 Jahre Barbie Puppe

Registernummer: 853093
Wortmarke: Barbie
Tag der Eintragung: 19.12.1968
Klasse: 28 Puppen, Puppenkleidung, Puppenzubehör
Inhaber: Mattel, Inc., El Segundo, Calif., US

Registernummer: 1173089
Wort-/Bildmarke: WBM Barbie
Tag der Eintragung: 05.03.1991

50 Jahre Barbie: Mattel feiert die Superpuppe

Sie inspirierte Andy Warhol und Karl Lagerfeld, spielte die Hauptrolle in mehr als einem Dutzend Filmen von „Rapunzel“ bis „Schwanensee“ und tummelt sich auf tausend YouTube-Kanälen. Heute wird sie 50: Miss Millicent Roberts, besser bekannt als Barbie. Am 9. März 1959 stellte Mattel auf der New Yorker Spielzeugmesse American Toy Fair das Fräuleinwunder aus Plastik erstmals vor, ein hüftsteifes Anziehpüppchen mit Pferdeschwanz.

(via)

Barbie TV-Spot von 1959:

Links 10-09: Al Ries, Google sucht, Kneipp, Hulu, Heidi Klum

Kolumne What’s Love Got to Do With It? Consumers Fall for the Brands That Are First in Their Minds (via Nigel Hollis)

Google #1: Google sucht per Anzeige Autoren gedruckter, aber nicht mehr lieferbarer Bücher. (via)

Google #2: Why I Sued Google (and Won) (via)

Kneipp auf Partnersuche Mit Müsli, Brot und Wasser will Kneipp seine Produktpalette ausweiten. Das Recht dazu hat der Namensgeber selbst in Sütterlin verfasst. (via)

What’s a Hulu? The Origins of 8 High-Tech Names (via)

Bra Design 101 with Heidi Klum Heidi alias Dr. Klum baut den perfekten BH. Nicht schlecht gemachter Spot für Victoria’s Secret. (Heidi´s secret victory, via Werbeblogger)

BPatG Entscheidungen 10/2009

In der 10. Woche 2009 von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts veröffentlichte Entscheidungen:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 57/09Du bist Niedersachsen Volltext

BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 62/09ROCK ON SNOW für Klasse 9: Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Klasse 16: Druckereierzeugnisse; Photographien; Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Klasse 41: Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten. BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 27.01.2009 – 27 W (pat) 39/09learning for leading BPatG Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 26.02.2009 – 32 W (pat) 125/07 – Wortmarke medi-LIVE-talk ./. 1. medi.eu 2. medi-Verband 3. Wort-/Bildmarke medi Ich fühl mich besser 4. Wortmarke World of medi 5. Firmenkennzeichen „mediBPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 27 W (pat) 51/08 – Wortmarke Corner’s Coffee ./. Wort-/Bildmarke Coffee Corner BPatG Volltext

BPatG, Beschluss vom 23.04.2008 – 28 W (pat) 224/07 – Wortmarke sabs ./. ABS BPatG Volltext

Keine Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 23.02.2009 – 30 W (pat) 75/07Laura’s Girls . /. LAURA Volltext

Sonstige

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 26 W (pat) 94/06ACHKARRER CASTELLO für „Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“. Zum Löschunggrund wegen Täuschungsgefahr Volltext

BPatG 33 W (pat) 57/07: Farbe Lila

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 57/07Farbmarke „Farbe Lila“
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Ein nachgewiesener Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % reicht auf einem sehr engen Warengebiet (hier Tapetenkleister) aus, um eine Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke (hier: Farbe Lila Pantone 258) zu bejahen, wenn weitere maßgebliche Gesichtspunkte hinzukommen, insbesondere eine überragende Stellung im Markt mit einem Marktanteil zwischen 59 und 71 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.

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OLG Frankfurt am Main: Belästigende Werbung für Grabsteinaufträge

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2009 – 6 U 90/08
UWG 7

Leitsatz:

Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben – soweit sie sachlich gehalten sind – dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

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OLG Düsseldorf: Zur Störerhaftung des Admin-C

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 – I-20 U 1/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Aus der Funktion und Aufgabenstellung des Admin-C lässt sich keine Haftung gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen begründen.

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BGH I ZR 63/06: Motorradreiniger

BGH, Urteil vom 18.12.2008 – I ZR 63/06Motorradreiniger (OLG Koblenz)
MarkenG § 14 Abs. 6 a.F.; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2; ZPO § 551 Abs. 2

Amtliche Leitsätze:

a) Hat eine Partei, die sowohl Revision als auch vorsorglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, mit der Rechtsmittelschrift und weiteren Anträgen nur um Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgesucht, so kann die Auslegung der Anträge auf Fristverlängerung anhand der Umstände des Einzelfalls ergeben, dass damit schlüssig auch um Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision nachgesucht worden ist.

b) Ein Unternehmer, der im Inland Waren mit der Marke des Markeninhabers in dessen Auftrag versieht, ist nach Eintragung der Marke ohne besonderen Anlass nicht zu fortlaufenden Markenrecherchen über mögliche Löschungsverfahren verpflichtet.

c) Wird neben einer GmbH auch deren Geschäftsführer wegen Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe in Anspruch genommen, muss der Kläger im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen, was der Geschäftsführer in seiner Person i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB erlangt hat.

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Klage gegen Intel: Psion geht im Kampf um „Netbook“ zum Gegenangriff über

Wie netbooknews berichtet, hat Psion als Reaktion auf die Klage von Intel eine Widerklage eingereicht.

Psion macht marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend und wirft Intel vor, die Domain „netbook.com“ mißbräuchlich registriert und dadurch gegen den Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act verstossen zu haben.

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