OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2009 – 6 U 90/08 –
UWG 7
Leitsatz:
Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben – soweit sie sachlich gehalten sind – dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.