Schlagwort-Archive: graphische Darstellbarkeit

BPatG 33 W (pat) 57/07: Farbe Lila

BPatG, Beschluss vom 09.12.2008 – 33 W (pat) 57/07Farbmarke „Farbe Lila“
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 MarkenG

Leitsatz:

Ein nachgewiesener Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % reicht auf einem sehr engen Warengebiet (hier Tapetenkleister) aus, um eine Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke (hier: Farbe Lila Pantone 258) zu bejahen, wenn weitere maßgebliche Gesichtspunkte hinzukommen, insbesondere eine überragende Stellung im Markt mit einem Marktanteil zwischen 59 und 71 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.

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BPatG: Farbmarke Gelb-Rot

BPatG, Beschluss vom 21.05.2008 – 29 W (pat) 33/08 – Farbmarke Gelb-Rot
§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG

Leitsatz:

Eine abstrakt bestimmte Farbzusammenstellung eignet sich als Herkunftshinweis, wenn Farben als Unterscheidungsmittel auf dem einschlägigen Warensektor üblicherweise verwendet werden, ihre dekorative Wirkung in den Hintergrund tritt und mit ihnen keine Sachaussage verbunden ist.

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