Wie netbooknews berichtet, hat Psion als Reaktion auf die Klage von Intel eine Widerklage eingereicht.
Psion macht marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend und wirft Intel vor, die Domain „netbook.com“ mißbräuchlich registriert und dadurch gegen den Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act verstossen zu haben.
Mehr bei Save the Netbooks.
Haben Sie Fragen?
Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte ist auf Markenrecht spezialisiert. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu Markenschutz, Markenanmeldung und Abmahnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 666 610 89 oder per E-Mail an info@breuerlehmann.de.