BPatG Entscheidungen 49/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 49. Woche 2008:

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 12.11.2008 – 28 W (pat) 72/08BIKE-COMPONENTS.DE für folgende Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 25 und 37: „Fahrräder, Bekleidungsstücke, Reparaturdienste“. Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 33 W (pat) 134/06Speisecard für Waren und Dienstleistungen aus den Klassen 9, 35, 38, 41. Volltext

BPatG, Beschluss vom 29.10.2008 – 29 W (pat) 102/06Hören Sie nicht auf Ihren Bauch Volltext

LG Hamburg: StudiVZ ./. BoerseVZ

Die Kennzeichnungskraft von VZ bzw. vz ist durchschnittlich, da der Abkürzung keine eigenständige Bedeutung zukommt. Selbst wenn man nicht von einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr ausgehen wollte, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass ein Unterlassungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Ausnutzung einer bekannten Marke besteht.

LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2008 – 312 O 464/08
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

Weiterlesen

BGH: Imitationswerbung

BGH, (Teil-)Urteil vom 06.12.2007 – I ZR 169/04 – Imitationswerbung
UWG § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 6

a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG erfordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der über ein bloßes Erkennbarmachen i.S. von § 6 Abs. 1 UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen.

Weiterlesen

St. Nikolaus

Nikolaus ist insbesondere der Schutzpatron der Seefahrer, reisenden Händler, Ministranten und Kinder. Die zahlreichen Legenden führten dazu, dass der heilige Nikolaus von vielen weiteren Gruppen als Schutzheiliger auserwählt wurde, so Studenten, Kaufleuten, Getreidehändlern, Pfandleihern, Juristen, Apothekern, Schneidern, Küfern, Fuhrleuten, Salzsiedern, Gefängniswärtern, Dreschern. (Wikipedia)

Zum 6. Dezember deshalb ein paar Nikolausmarken aus dem Register des DPMA:

Registernummer: 886795
Wort-/Bildmarke (WBM)

Klasse: 33 (Spirituosen)
Inhaber: Underberg KG

Registernummer: 30417619
Wort-/Bildmarke (WBM)

Klasse: 33 (Spirituosen)
Inhaber: Underberg KG

Registernummer: 30536570
Wort-/Bildmarke (WBM)

Klassen: 29: Fleisch-Kräutersteak mit Zwiebeln (Schweinenackensteak), Bratwurst, Krakauer
30: Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Brot, Senf, Saucen
32: Bier, Mineralwasser und andere alkoholfreie Getränke
33: alkoholische Getränke, Feuerzangenbowle, Glühwein, ausgenommen Bier
Inhaber: Schneider & Co. OHG

Na dann Prost!

Interview mit dem Nikolaus: Schimpfen bringt nicht (sz-magazin)

Zahl des Tages: 500.000ste Gemeinschaftsmarke

Das Marken- und Geschmacksmustereintragungsamt der Europäischen Union (HABM) feiert die 500 000ste Gemeinschaftsmarke.

Aus der Pressemitteilung vom 02.12.2008:

Die bei dem HABM 500 000ste eingetragene Gemeinschaftsmarke geht an eine italienische Design-Firma für die Marke “Handy Dandy Design”.

Das mittelständische Unternehmen nutzte für die Anmeldung das E-Filing, und die Marke wurde innerhalb von 25 Wochen nach Einreichung der Anmeldung eingetragen.

Weiterlesen

BPatG Entscheidungen 48/2008

Die Veröffentlichungen des Bundespatentgerichts in Markensachen in der 48. Woche 2008:

Schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 29.7.2008 – 29 W (pat) 125/06voicetrading für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38, 42. Volltext

BPatG, Beschluss vom 11.11.2008 – 33 W (pat) 88/07ENA Schutzerstreckung Volltext

Nicht schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 24.09.2008 – 28 W (pat) 229/07CyAn Volltext

BPatG, Beschluss vom 07.10.2008 – 27 W (pat) 110/08formreich für die Waren der Klassen 18, 25 und 28. Volltext

BPatG, Beschluss vom 28.10.2008 – 33 W (pat) 105/06Vierlinden (freihaltungsbedürftige geografische Herkunftsangabe) Volltext

Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 20.08.2008 – 29 W (pat) 28/08 – (Wort-/Bildmarke Coupon für Sie) ./. Für Sie Volltext

Keine Verwechslungsgefahr

BPatG, Beschluss vom 21.07.2008 – 30 W (pat) 86/06OCS ./. OXX Volltext

Sonstiges

BPatG, Beschluss vom 29.10.2008- 28 W (pat) 85/06 – Umschreibung Volltext

Godzilla

Wortmarke GODZILLA
Registernummer: 2910519
Anmeldetag: 28.10.1994
Inhaber: Toho Co., Ltd., Tokio, JP
Klassen: 09, 16, 25, 28, 41
(DPMA)

Godzilla (japanisch ???, Gojira), dessen Name sich aus gorira (???) für Gorilla und kujira (?) für Wal zusammensetzt, ist ein japanisches Filmmonster (japanisch daikaijû). (Wikipedia)

Lesetipp: Think Godzilla’s Scary? Meet His Lawyers (Wired)

„As a trademark owner, one of the requirements is to police your mark to ensure that it does not become generic, that it does not become a common word for any fire-breathing monster,“ says Aaron Moss, a Toho attorney in Los Angeles. „If you don’t, the trademark becomes devalued and hard to enforce.“

OLG Stuttgart: Erstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwalts

OLG Stuttgart, Beschluß vom 03.11.2008 – 8 W 457/08
§ 140 Abs. 3 Markengesetz

Leitsätze

Gem. § 140 Abs. 3 Markengesetz besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch bezüglich der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache, soweit der Gegenpartei die Kosten auferlegt wurden. Bei einer objektiven (kumulativen) Klagenhäufung beschränkt sich die auf § 140 Abs. 3 Markengesetz gestützte Erstattungspflicht nur auf die – abtrennbaren – kennzeichenrechtlichen Ansprüche. Im übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten nach § 91 Abs. 1 ZPO.

Weiterlesen

BPatG: Kölsche Jung

BPatG, Beschluss vom 18.09.2008 – 27 W (pat) 89/08 – Kölsche Jung
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Weiterlesen