BPatG, Beschluss vom 18.09.2008 – 27 W (pat) 89/08 – Kölsche Jung
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
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BPatG: Topline
BPatG, Beschluss vom 15.03.2007 – 27 W (pat) 98/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Leitsatz:
Zur Frage der Voreintragung identischer oder vergleichbarer Marken.
BGH: Reich und Schön
BGH, Beschluss vom 01.03.2001 – I ZB 54/98 – (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3
a) Zur Unterscheidungskraft und zum Freihaltebedürfnis der Wortfolge „REICH UND SCHOEN“ für die Dienstleistungen Fernsehunterhaltung, Rundfunk-, Fernseh- und Videofilmproduktion sowie Film- und Videoverleih, Betrieb von Tonstudios und Veröffentlichung und Vermietung von Büchern.
b) Die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG müssen für diejenigen Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, auf die sich die Anmeldung bezieht.
BGH: Rational Software Corporation
BGH, Beschluss vom 11.05.2000 – I ZB 22/ 98 – RATIONAL SOFTWARE CORPORATION
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2
Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist das Vorliegen der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) und § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (Vorliegen eines Freihaltebedürfnisses) für die Wortfolge in ihrer Gesamtheit festzustellen.