LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2008 – 327 O 436/08 – Verbot des Vertriebs von „Pudel“-T-Shirts
§ 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG
BPatG 27 W (pat) 132/08: Bildmarke Oddset
BPatG, Beschluss vom 10.02.2009 – 27 W (pat) 132/08 –
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Einem Eintragungsantrag gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 MarkenG ist dann stattzugeben, wenn keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen. Dies ist positiv festzustellen, um eine Löschung zu rechtfertigen. Im Zweifel ist zu Gunsten der Marke zu entscheiden.
Bei der für Veranstaltung von Lotterien, Veranstaltung von Glücksspielen eingetragenen, farbigen (schwarz, blau, rot, grün) Bildmarke Oddset ist nicht feststellbar, dass sie bereits im Zeitpunkt der Eintragung ein beschreibender Begriff im englischen oder deutschen Sprachgebrauch war.
Urteil: Verbot für Internetportal mit Videomitschnitten von Fussballspielen bestätigt – Hartplatzhelden
Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Streit um Verwertungsrechte zwischen dem Württembergischen Fußballverband e.V. und der Hartplatzhelden GmbH.
Pressemitteilung vom 19.03.2009:
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute in einem Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes e.V. (wfv) gegen eine private Betreiberin eines frei zugänglichen Internetportals deren Berufung gegen das Verbotsurteil des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht bestätigt, dass der Württembergische Fußballverband verlangen darf, dass der private Betreiber „Filmaufzeichnungen von Fußball-Verbandsspielen, Fußball-Verbandspokalspielen, Fußball-Auswahlspielen, Fußball-Freundschafts- und -Turnierspielen sowie Fußball-Hallenspielen, die im Verbandsgebiet des Klägers ausgetragen werden und für die der Kläger oder seine Organe spielleitende Stelle sind“, unterlassen muss.
LG Frankfurt a. M.: Irreführung mit Herkunftsbezeichnung GERMANY
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.11.2008 – 312 O 55/08 – Herkunftsbezeichnung Germany
§§ 126, 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 MarkenG, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG
Geographische Herkunftsangaben im Sinne des MarkenG sind die Namen von Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren (Anglermesser) benutzt werden, § 126 Abs. 1 MarkenG.
Die Herkunftsbezeichnung eines Messers mit GERMANY ist irreführend, wenn die Ware nicht in Deutschland hergestellt wird, sondern außerhalb Deutschlands im Wege der Lohnherstellung.
OLG Köln: Test mit Prestige-Cremes
OLG Köln, Urteil vom 18.02.2009 – 6 W 5/09 – Zur Nachprüfbarkeit einer Testwerbung
UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
1. Ein Fernsehspot, in dem die beworbenen Pflegecreme als Sieger in einem (Feuchtigkeits-)Test gegen die teuersten Cremes der führenden Prestigemarken vorgestellt wird, enthält vergleichende Werbung i. S. des § 6 Abs. 1 UWG, auch wenn die Prestigemarken nicht namentlich bezeichnet werden.
2. Die Werbung bezieht sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften i. S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn keine Stelle angegeben ist, wo Informationen über die Modalitäten des durchgeführten Tests zu erhalten sind.
Gegenstandswert: 200.000 €
OLG Düsseldorf: Rolex S. A. gegen eBay
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2009 – I-20 U 204/02 –
Art. 98 Abs. 1 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit a) und lit b) GMV
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.
Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19. April 2007 (vgl. die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 45/2007 vom 19. April 2007) entschieden, dass die Firma ebay-GmbH als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. Die Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde. Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
DSDS vs. DSDS-News: Markenrecht und Fanseiten
RTL verteidigt die Superstar-Marke: Die RTL Television GmbH macht ihre Rechte an der Marke DSDS geltend und geht gegen den Betreiber der „Deutschland sucht den Superstar“ Fanseite dsds-news.de vor. Mit einer Abmahnung wird die Abgabe der üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schließung und Übertragung der Domain dsds-news.de gefordert.
Abmahnung von Fanseiten
Im Internet existieren zahlreiche Fanseiten, in denen Fans Ihren Lieblingsstars, -filmen, -serien oder -bands huldigen und sich austauschen. Und nicht selten wird eine Fanseite Opfer einer Abmahnung. Die Abmahnung von dsds-news ist nicht die erste Abmahnung einer Fanseite und wird bestimmt auch nicht die Letzte bleiben. RTL reiht sich vielmehr in die Linie von Warner Bros. gegen Harry Potter-Fanseiten, Endemol gegen Big Brother-Fanseiten und anderen Rechteinhabern ein, die statt auf Kooperation auf Konfrontation gesetzt haben.
Im folgenden sollen die rechtlichen Probleme bei Fanseiten näher beleuchtet werden.
BPatG 33 W (pat) 89/07: Saugauf
BPatG, Beschluss vom 17.02.2009 – 33 W (pat) 89/07 – Saugauf
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2
Leitsatz:
Das Freihaltungsbedürfnis an einem i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG waren- und dienstleistungsbeschreibenden Verb erfasst nicht nur die Infinitivform, sondern erstreckt sich regelmäßig auch auf den Imperativ.
Der Imperativ „saugauf“ des Verbs „aufsaugen“ ist für Waren (wie z. B. Staubsaugerfilterbeutel, Staubsaugerbeutel, Filtermaterialien einschließlich Filter aus Papier für Staubsauger), die zur Verwendung im Zusammenhang mit Staubsaugern bestimmt sind und für entsprechende Einzelhandelsdienstleistungen als bloße Bestimmungsangabe nicht eintragungsfähig.
Die regelwidrige Zusammenschreibung vermag nicht schutzbegründend zu wirken.
LG Düsseldorf: Führen eines ausländischen Doktortitels
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2009 – 12 O 284/06 –
§§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG
Es stellt eine Irreführung dar, wenn ein Rechtsanwalt den slowakischen Grad „Dr. práv“ in der abgekürzten Form „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führt, wenn dies in allen Ländern außer den Ländern Bayern und Berlin nicht zulässig ist.
Mit der Führung des beanstandeten Grades verstößt der Beklagte gegen die betreffenden Hochschulgesetze der Länder in Verbindung mit den entsprechenden Bestimmungen des bilateralen Äquivalenzabkommens und damit gegen Regelungen, die zumindest auch dazu bestimmt sind, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln. Dies führt zu einer Unterlassungsverpflichtung des Beklagten in den betreffenden Ländern. (Rn. 24)
Streitwert: 25.000 €
Streitwerte und Kosten im Markenrecht
Streitwertübersicht im Marken- und Kennzeichenrecht
Der Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse, das der Gläubiger bei Einleitung des Verfahrens (§ 4 ZPO) an der gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche hat; dieses Interesse ist vom Gericht nach freiem Ermessen zu schätzen (§ 3 ZPO).
Bei Markenverletzungen bemisst sich die Höhe des festzusetzenden Streitwerts vor allem nach dem Wert der verletzten Marke und der Gefährlichkeit der Verletzung (so genannter Angriffsfaktor). Für den Marktwert des verletzten Kennzeichens kommt es insbesondere auf die Dauer und den Umfang der bisherigen Benutzung, unter dem Kennzeichen erzielte Umsätze, Bekanntheitsgrad und Ruf des Kennzeichens, Grad der originären Kennzeichnungskraft und die allgemeine Bedeutung von Kennzeichen für den Absatz nach Art des Produkts und der Branche an.
Im folgenden eine Übersicht zu Streitwerten, die von Gerichten in Markenrechtsstreitigkeiten festgesetzt worden sind und die als Orientierung dienen können.
Rechtsprechung
1. Verfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG)
Widerspruchsverfahren