Archiv der Kategorie: Absolute Schutzfähigkeit

BPatG: „HALL OF FAME“ findet Einzug in den deutschen Sprachgebrauch Beschluss vom 22.11.2012 – 25 W (pat) 11/12

Das BPatG hat die Löschung der Marke „Hall of Fame“ angeordnet, da dem Begriff „Hall of Fame“ im Zusammenhang mit Waren lediglich ein beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und eine für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft nicht vorliegt. Die Wortfolge „Hall of Fame“ wird nach Ansicht des Gerichts im deutschen Sprachgebrauch umfangreich verwendet und wird von einem Durchschnittsverbraucher als „Ruhmeshalle“ verstanden. Aufgrund der zahlreichen Verwendung dieses Begriffs in der deutschen Sprache, impliziert die Benutzung der Wortfolge „Hall of Fame“ im Zusammenhang mit Waren, dass es sich um besondere Qualitätsprodukte handelt. Nach Ansicht des Gerichts trifft diese Wortfolge eine eindeutig positiv besetzte Sachaussage darüber, dass die Waren entweder einen hervorragenden Ruf haben, der sie deutlich von den entsprechenden Waren der Wettbewerber abhebt, oder diese Waren aufgrund ihrer Qualität oder sonstigen Eigenschaften ihrem Benutzer zu einem besonders positiven Ruf im jeweiligen Bereich verhelfen und dass sie deswegen aufgrund ihrer besonderen Qualitäten bzw. herausragenden Eigenschaften in eine „Hall of Fame“ gehören. Die Wortfolge „Hall of Fame“ besitzt daher keine Unterscheidungskraft.

BPatG, Beschluss vom 22.11.2012 – 25 W (pat) 11/12Hall OF FAME
MarkenG §8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
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BPatG: Nature Friends nicht als Wortmarke für Tee schutzfähig Beschluss vom 14.01.2013 – 25 W (pat) 571/12

Das BPatG hat die Zurückweisung der Markenanmeldung „Nature Friends“ als Wortmarke für das Produkt „Tee“ bestätigt. Das BPatG begründete seine Entscheidung damit, dass die Wortkombination „Nature Friends“ in Bezug auf die beanspruchte Ware „Tee“ der Klasse 30 nicht die für Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft aufweist. Der Begriff „Nature Friends“ wird vom Verkehr ohne Verständnisschwierigkeiten im Sinne von „Naturfreunden“ verstanden. Durch die Verwendung der Begriffe „Nature Friends“ bzw. „Naturfreunde“ kann bei der Zielgruppe der Eindruck hervorgerufen werden, es handele sich bei dem Tee um ein „naturbelassenes Bioprodukt“. Nach Ansicht des BPatG kann der Wortkombination „Nature Friends“ daher lediglich ein beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden.

BPatG, Beschluss vom 14.01.2013 – 25 W (pat) 571/12Nature Friends
MarkenG § 8 II Nrn. 1 u. 2

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BPatG: „LandLust“ – Zur Schutzfähigkeit einer Marke durch Verkehrsdurchsetzung Beschluss vom 28.11.2012 – 29 W (pat) 524/11

Der Eintragung des Marke „LandLust“ für „Wohn- und Gartenzeitschriften“ steht zwar das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Dieses Schutzhindernis wird aber durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden. Die Beurteilung der Verkehrsbekanntheit erfordert keine Verkehrsbefragung, wenn den Senatsmitgliedern als Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Marktführerschaft selbst bekannt ist, so dass die hohe Bekanntheit in einem erheblichen Teil der Gesamtbevölkerung auch als gerichtskundig angesehen werden kann.

BPatG, Beschluss vom 28.11.2013 – 29 W (pat) 524/11LandLust
MarkenG §§ 8 II Nr. 1, III, 37 I

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BPatG: „Schokoladen-Träume“ nicht als Marke schutzfähig Beschluss vom 30.10.2012 – 25 W (pat) 70/12

Die angemeldete Bezeichnung „Schokoladen-Träume“ weist in Bezug auf die beanspruchten Waren keine Unterscheidungskraft auf. Sie ist nicht geeignet, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der vorliegend beanspruchten Waren zu dienen. Denn der angesprochene Verkehr wird die Wortkombination „Schokoladen-Träume“ im Zusammenhang mit den Waren der Klassen 29 und 30 nur als sachbezogenen, werbeüblichen Hinweis in dem Sinne verstehen, dass der Konsument „mit Schokolade zum Träumen gebracht wird“ oder ihm „Träume von Schokolade erfüllt werden“. Damit wird der inländische Verbraucher die Bezeichnung als einen Hinweis auf wesentliche Merkmale der so dargebotenen Waren auffassen.

BPatG, Beschluss vom 30.10.2012 – 25 W (pat) 70/12 – Schokoladen-Träume
MarkenG §§ 8 II Nr. 1, 37 I
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BPatG: Aus Akten werden Fakten – Kein Markenschutz für Werbespruch Beschluss vom 05.07.2012 – 30 W (pat) 40/11

Ein von Hause aus unterscheidungskräftiger Werbespruch kann nicht als Marke geschützt werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung zu einem branchenüblichen Werbemittel geworden ist.

BPatG, Beschluss vom 05.07.2012 – 30 W (pat) 40/11Aus Akten werden Fakten
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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BPatG: soulhelp – Vermutung eines generellen Benutzungswillens bei weit gefassten Klassenverzeichnis Beschluss vom 24.04.2012 – 33 W (pat) 122/09

1. Im Eintragungsverfahren sind die Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit im Sinne des §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 37 Abs. 3 MarkenG durch das DPMA festzustellen, nicht durch den Anmelder zu widerlegen. Der generelle Benutzungswille des Anmelders wird widerleglich vermutet.

2. Dass eine Marke für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren und Dienstleistungen angemeldet ist und der Anmelder keinen eigenen, eine Nutzung ermöglichenden Geschäftsbetrieb hat, reicht für sich genommen nicht aus, die Vermutung seines generellen Benutzungswillen zu widerlegen.

BPatG, Beschluss vom 24.04.2012 – 33 W (pat) 122/09soulhelp
§§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 32 Abs. 2 Nr. 3, 37 Abs. 3, 65 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, § 20 MarkenV

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BGH: Starsat Beschluss vom 04.04.2012 – I ZB 22/11

Das unter anderem für „Geräte zum Senden, Empfangen, Übertragen und (zur) Wiedergabe von Ton, Bild und Dateien“ angemeldete Zeichen „Starsat“ erschöpft sich nicht in einer Bezeichnung, die in sprachüblicher Weise auf die Qualität der beanspruchten Waren hinweist.

BGH, Beschluss vom 04.04.2012 – I ZB 22/11Starsat
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

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BPatG: „musicrocker“ als Marke für Stühle schutzfähig Beschluss vom 01.08.2012 – 26 W (pat) 46/11

Bei der Marke „musicrocker“ handelt es sich nicht um eine Gattungsbezeichnung für Möbel. Aus dem zufälligen Rechercheergebnis, auf das sich die Schutzversagung der Markenstelle stützt, ist nur vordergründig auf die Verwendung des Zeichens als Gattungsname zu schließen. Die Ausführungen und Belege der Anmelderin überzeugen vom Gegenteil, wonach der Begriff letztlich stets auf die Anmelderin zurückzuführen ist und die – auch viel näherliegende – Gattungsbezeichnung gerade nicht „musicrocker“, sondern „Multimediasessel“ oder „Soundsessel“ lautet. Aus diesem Gesichtspunkt ist der konkreten Marke ein Schutz daher nicht zu versagen.

BPatG, Beschluss vom 01.08.2012 – 26 W (pat) 46/11musicrocker
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Marke „FREIZEIT Rätsel Woche“ – Schutzfähigkeit bei Komplexität der Gestaltung Beschluss vom 07.03.2012 – 29 W (pat) 3/06

Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke ist nicht in einer analysierenden Betrachtung allein auf die für sich genommen schutzunfähigen Bestandteile abzustellen, vielmehr ist der Beurteilung der Schutzfähigkeit im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung die ganz konkrete Gesamtgestaltung zugrunde zu legen; nur sofern diese selbst ebenfalls als werbeüblich anzusehen ist, kommt eine Schutzversagung in Betracht. Dabei ist auch die Komplexität der Gestaltung ein Indiz für die Schutzfähigkeit, denn je höher diese ausfällt, umso eher wird der Verkehr geneigt sein, in der grafischen Wiedergabe der Gesamtmarke nicht nur den beschreibenden Inhalt der Wortbestandteile wahrzunehmen, sondern sie als Herkunftshinweis aufzufassen.

BPatG, Beschluss vom 07.03.2012 – 29 W (pat) 3/06 – „FREIZEIT Rätsel Woche
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MarkenG

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BPatG: Markenanmeldung „Adolf Loos Preis“ schutzfähig Beschluss vom 11.06.2012 – 27 W (pat) 533/12

Zum Markenschutz von Personennamen als Marke zur Bezeichnung eines Preises: Auch Preis-Bezeichnungen enthalten mit einem Namen einer lebenden oder historischen Persönlichkeit eine Hinweiswirkung im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, soweit nicht der Name die preiswürdige Leistung unmittelbar beschreibt.

BPatG, Beschluss vom 11.06.2012 – 27 W (pat) 533/12Adolf Loos Preis
§ 8 Abs. 2 MarkenG

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