BPatG, Beschluss vom 15.03.2007 – 27 W (pat) 98/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Leitsatz:
Zur Frage der Voreintragung identischer oder vergleichbarer Marken.
BPatG, Beschluss vom 15.03.2007 – 27 W (pat) 98/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Leitsatz:
Zur Frage der Voreintragung identischer oder vergleichbarer Marken.
BPatG, Beschluss vom 26.04.2006 – 28 W (pat) 117/04 – Rado-Uhr II
§§ 107, 8 II 2 MarkenG
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.
Landgericht Köln, Urteil vom 31.10.2005 – 33 O 233/05 –
§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 23 Nr. 2 MarkenG
An der Bezeichnung Q besteht ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da die Angabe in polnischer Sprache die Art der Veranstaltung bezeichnet und daher ein Bedürfnis besteht, die Angabe auch in polnischer Sprache für den – inländischen – Verkehr freizuhalten. (Rn. 20)
BGH, Beschluss vom 15.12.2005 – I ZB 34/04 – Porsche 911 (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 3, § 84 Abs. 1
Wird die Eintragung der angemeldeten Marke auf das fürsorgliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung gestützt, kann der Anmelder diese Entscheidung nicht mit dem Ziel anfechten, eine Eintragung ungeachtet der Verkehrsdurchsetzung zu erreichen.