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BGH: Porsche 911

BGH, Beschluss vom 15.12.2005 – I ZB 34/04 – Porsche 911 (Bundespatentgericht)
MarkenG § 8 Abs. 3, § 84 Abs. 1

Wird die Eintragung der angemeldeten Marke auf das fürsorgliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung gestützt, kann der Anmelder diese Entscheidung nicht mit dem Ziel anfechten, eine Eintragung ungeachtet der Verkehrsdurchsetzung zu erreichen.

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